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veröffentlicht am 17.07.2007 in der Kategorie Finanzen.
Die Pflegeversicherung ist aus der Krankenversicherung und Teilen der Sozialhilfe hervorgegangen. Grundsätzlich besteht für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege entstehen, eine direkte Beteiligungsverpflichtung der Familie d.h. in der Regel der Kinder.
veröffentlicht am 31.05.2007 in der Kategorie Finanzen.
Studenten/innen, die an einer staatlichen Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind, sind nach den Bestimmungen im Sozialgesetzbuch krankenversicherungspflichtig. D.h. sie müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Versicherungspflicht gilt nicht für Studenten, die hauptberuflich selbständig tätig sind oder für Studenten, die Kraft Gesetzes versicherungsfrei sind, wie z.B. Beamte, Richter und Soldaten.
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