veröffentlicht am 28.05.2008 in der Kategorie Finanzen.
Ein Unternehmer muss seine Geschäftsvorgänge mit Hilfe seiner Buchführung schriftlich festhalten. Hier gibt es eine einfache und eine aufwändige Variante. Kleinunternehmer und Freiberufler dürfen eine so genannte einfache Buchführung betreiben, wenn sie nicht als Kaufleute gelten, nicht im Handelsregister eingetragen sind und die oben genannten Grenzen für Umsätze, Gewinne und so genannten Wirtschaftswerte nicht überschreiten.