veröffentlicht am 12.06.2008 in der Kategorie Finanzen.
Die Mittel zur Verlustverrechung ändern sich mit Einführung der Abgeltungsteuer sehr stark. Die Abgeltungssteuer bringt einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit sich. Neben den Gewinnen aus Aktienveräußerungen sind auch die Kursverluste sind von den Änderungen durch die Abgeltungsteuer betroffen.