veröffentlicht am 07.07.2008 in der Kategorie Finanzen.
Der Gründungszuschuss ist eine der beliebesten Förderungen für Existenzgründungen. Wer eine Existenzgründung wagt und arbeitslos gemeldet ist, kann den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen. Das gilt allerdings nur für Gründer mit dem Arbeitslosengeld Eins.
Wer eine Existenzgründung anstrebt ist oft gezwungen, einen Businessplan zu erstellen. Für die Arbeitsagentur, für die Bank oder für Investoren ist der Businessplan das Dokument, mit dem die Erfolgsaussichten eines Gründungsvorhabens geprüft werden.