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Details des Autors
| Name | Alexandra Maier |
| Email | alexandramaier1[at]gmx.net |
| veröffentlichte Artikel | 2 |
Artikel des Autors
Es ist eine Lebensanschauung. Dennoch stehen in den westlichen Ländern die körperlichen Yoga-Übungen im Vordergrund. Man nennt diese Übungen Asanas. Eine bekannte Yoga-Übung ist beispielsweise der Kopfstand, der allerdings erst für fortgeschrittene Yoga-Schüler auf dem Lehrplan steht.
Die Familienkasse informiert die Eltern kurz bevor das Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, 18 Jahre alt wird, darüber, dass das Kindergeld mit Ablauf des Monats, in dem der Geburtstag liegt, nicht weiter gezahlt wird. In den meisten Fällen lohnt es sich jedoch, einen Antrag auf Weiterzahlung von Kindergeld über das 18 Lebensjahr hinaus zu stellen.
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