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Wohngeld als Stütze im sozialen System
von Peter Piekarz; veröffentlicht am 21.08.2007
Wohngeld, eine soziale Fördermaßnahme des Bundes, um sozial schlechter gestellte Familien und Personen zu unterstützen. Wohngeldberechtigt sind alle Personen, deren Anspruch auf Hartz IV besteht, die somit unter dem Existenzminimum leben.
Dass dieser Fall schneller eintreten kann, als die meisten denken, zeigen aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt leider allzu deutlich. Eine Familie mit 2 Kindern im Alter von 12 und 15 Jahren z.B. hat einen Anspruch von knapp 1110 Euro monatlich. Wird diese Summe unterschritten, in der die Miete nicht eingerechnet ist, kann generell ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Der Wohngeld Anspruch erlischt mit dem Wegfall der entsprechenden Sozialleistungen, wie z.B. Hartz IV. Es lohnt sich also für Geringverdiener auf jeden Fall regelmäßig den Anspruch auf Wohngeld überprüfen zu lassen.
Grundsätzlich sollte man einen neuen Antrag stellen wenn man umzieht, Schwanger wird, oder sich der Verdienst des Ehepartners verringert. All dies kann zum Eintreten eines Anspruches führen. Angerechnet werden auf diese theoretische Hartz IV Summe allerdings auch Kindergeld und Unterhaltsleistungen, da diese dazu gedacht sind, den Unterhalt zu sichern, und somit auch anteilsmäßig für den Mietzins verwendet werden müssen. Hierbei wird allerdings kein Unterschied gemacht ob es sich um freiwillige Leistungen handelt, oder ob es sich um einen Anspruch auf Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle handelt.Anzumerken sei an dieser Stelle, dass die Düsseldorfer Tabelle keinen Anspruch darstellt oder dazu befähigt, sondern nur als Leitlinie zur Kommunikation bei Unterhaltsprozessen zwischen den Oberlandesgerichten und den einzelnen Parteien dient. Ein Rechtsanspruch ergibt sich hieraus keines Falls!
Wichtig ist auf jeden Fall die aktuelle Situation komplett und ohne Abzüge vorzustellen, und hierbei auch offenzulegen wenn man sich in einer persönlichen Notlage befindet, wie z.B. Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaft, denn in diesem Falle kann Wohngeld, notfalls, auch Darlehensweise gewährt werden. Weiterführende Informationen erhalten sie bei der Agentur für Arbeit.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 21.08.2007 |
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