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Finanzen


 

Welche Firmenversicherung ist für wen wichtig?

von Julia Siebel; veröffentlicht am 16.05.2007
Jeder Gewerbetreibende muss sich mit einer ganzen Reihe von Gewerbeversicherungen auseinandersetzen.

Eine Haftpflichtversicherung ist hierbei eine sehr wichtige Gewerbeversicherung, die jeder Gewerbetreibende abschließen sollte. Diese Art der Versicherung deckt Schäden gegenüber Dritten und somit die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmern, Freiberuflern sowie Handwerkern ab. Der Unternehmer haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch einen Betrieb bzw. durch die Mitarbeiter in einem Betrieb entstehen. Da jedoch nicht alle Unternehmen den gleichen Versicherungsschutz benötigen, ist es wichtig, die betrieblichen Risiken zu kennen, um anschließend den passenden Versicherungsschutz zu haben.

Versichert sind in ihr neben dem Einzelunternehmer alle Mitarbeiter, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten, sowie alle anderen Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Namen des Arbeitgebers. Mitarbeiter können also nicht für Schäden persönlich haftbar gemacht werden, vorausgesetzt, dass diese durch Ausübung des Berufs und im Namen des Unternehmens entstanden sind. Das gleiche gilt auch für die Mitarbeiter untereinander. Die Haftpflichtversicherung für Freiberufler oder gewerbliche Subunternehmer beschränkt sich oft nur auf den eigenen Betrieb. Der Versicherungsschutz umfasst, wie bei der privaten Haftpflichtversicherung auch, die Freistellung von begründeten Schadensersatzansprüchen des Versicherungsnehmers gegenüber Dritten. Auch die Prüfung der Ansprüche und deren Abwehr sind im Versicherungsumfang enthalten.

So stellt die betriebliche Haftpflichtversicherung auch gleichzeitig eine passive Rechtsschutzversicherung dar, da bei der Prüfung gleich die rechtliche Seite durchleuchtet wird. Des Weiteren werden Kosten für die Prüfung der Schadensersatzansprüche und des Rechtsschutzes auch von der Versicherungsgesellschaft getragen, unabhängig davon, welche Versicherungssumme vereinbart wurde. Dies gilt jedoch nur für den Ersatz von Schäden und nicht für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder Unterlassung bestimmter Handlungen. Tritt der Versicherungsfall leistet die Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten und nicht an den Versicherungsnehmer. Zwischenzeitlich muss sich per Gesetz jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, mit der betriebeliche Altersvorsorge
auseinandersetzen. Denn die sog. vermögenswirksamen Leistungen dürfen bei einem Neuabschuss nur noch in eine Altersvorsorge fließen.

Julia Siebel
julia.siebel(at)transparent.de


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Emailjulia.siebel[at]transparent.de
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veröffentlicht am16.05.2007
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