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Arbeit & Bildung


 

Der Weg in die Selbstständigkeit

von Marie Kuse; veröffentlicht am 25.08.2008
Es gibt unterschiedlichste Hintergründe, welche dafür sprechen, dass man sich im Allgemeinen als bessere Option eine selbständige Arbeit aufbauen sollte. Entweder erkennt der Betroffene in seinem Angestelltenverhätnis keine Chance zum Weiterkommen oder man will eine gut durchdachte Geschäftsidee alleine umsetzen. Natürlich könnte der Weg in die Selbstständigkeit auch notgedrungen beschritten werden, für den Fall das der Betroffene z.B. egal wie aus dem Status der Arbeitslosigkeit entrinnen will. Bei diese Sache würde es darüber hinaus eine Unterstützung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Option die Kosten der Selbstständigkeit möglichst im Rahmen zu halten ist das Franchising. In diesem Fall ist keine selbst ausgedachte Idee notwendig, da der Betroffene die angefertigten Gegenstände und Dienstleistungen von anderen Firmen anbietet. Abgesehen von dem angesprochenen Punkt bleibt der Betroffene größtenteils der eigene Boss. In der Regel bezahlt der Betroffene eine Franchise Gebühr und müsste zusätzlich über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen. Für die Gebühr erhält der Betroffene Verkaufsrecht auf die Ware oder die Dienstleistung. Im optimalsten Fall bedeutet das, dass der Betroffene über ein lokales Monopol verfügen kann und schnell in das Gewerbe startet. Dieses Marketingmodell ist üblicherweise schon mehrfach getestet und verbessert worden. Als Lizenzinhaber hat man hierbei nahezu keine Risikofaktoren und könnte von einem namenhaften Anbieter profitieren. Natürlich gibt es ansonsten kleinere Probleme beim Franchising. So muss der Franchisenehmer einen Teil seines Profits an die Prduktfirma abtreten. Dieses könnten bis zu 25 % sein. Überdies hat der Betroffene auch mit dieser Lizenz das vollständige unternehmerische Risiko, obgleich der Betroffene auf evtl. Missgeschicke der Bezugsfirma keine Handhabe hat. Auf jeden, welcher das überschaubare Risiko der Selbstständigkeit wagt, wird langfristig ansonsten die Tücke der Gesellschaftsform zu kommen. Sofern die Firma besser läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung. In dieser Form ist freilich eine beachtlich großen Menge an Eigenkapital erforderlich, dagegen ist allerdings ansonsten die Verlustgefahr für das Privatvermögen aber eher gering. Prinzipiell haftet der Betroffene nach einer GmbH Gründung einzig und alleine mit dem Kapital der Firma, das für die Firma auf die Bank gebracht wurde. Das Stammkapital war am Anfang mit 25.000 € angesetzt. Zukünftig soll eine solche Gründung allerdings unbürokratischer und mit weniger finanziellem Aufwand durchführbar sein. Zum Schluss der in der Zukunft geplanten Veränderungen kommt die die von einigen schon gehörte Mini-GmbH, bei welcher das zu hinterlegende Firmenkapital nicht gleich in Gänze bezahlt werden muss, sondern erst peu à peu auf die Bank gebracht wird.


Informationen zum Autor
NameMarie Kuse
Emailmarie.kuse[at]googlemail.com
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veröffentlicht am25.08.2008
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