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Lange Zeit galt das VVG als unantastbar
von David Unzicker; veröffentlicht am 10.01.2008
Mit umfangreichen Gesetzesänderungen tut man sich in der BRD seit jeher schwer, auch wenn die regierenden Parteien dies nicht gerne hören. Grund hierfür ist nicht zuletzt das deutsche Rechtssystem, das umfangreiche Änderungen bestehender Gesetze wie dem VVG zu einem schwierigen Politikum werden lässt. Dennoch hat es die Bundesjustizministerin geschafft, eine VVG Reform umzusetzen, deren Auswirkungen erhebliche Verbesserungen für die deutschen Versicherten nach sich ziehen. Auch wenn viele Verbraucherschützer gewohnt skeptisch abwarten, wie effektiv die VVG Reform am Ende wirklich sein wird, der Umfang der VVG Änderungen lässt große Hoffnungen aufkeimen, die vermutlich auch wahr werden für die Versicherten. Nach und nach werden nun die einzelnen Abschnitte der Reformen in die Tat umgesetzt. Die wohl wichtigste Veränderung liegt darin, dass die Beratungsgespräche nun endgültig oberste Priorität haben werden. Das bedeutet in diesem Fall jedoch nicht nur, dass ausführliche Aufklärung über die exakten Vertragsbedingungen stattfinden muss durch einen geschulten Berater. Die Gespräche zwischen Versicherten und Beratern müssen zukünftig auch dokumentiert werden, damit die Kunden nicht im Nachhinein mit leeren Händen dastehen, wenn es zu juristischen Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft kommt. Bis zur VVG Reform ergab sich für Versicherte oft eine erhebliche Problematik, wenn zum Rechtsstreit kam. Beweisen konnten die Versicherten dann meist kaum, dass ihnen bestimmte Vertragsbedingungen vorenthalten wurden im Beratungsgespräch. Ist dies nun nachweislich nach der VVG Reform der Fall, sichert das neue VVG den Versicherungsnehmern ein fast optimales Widerrufsrecht zu, um leidigen Prozessen schon im Vorfeld aus dem Weg gehen zu können. Wichtigster Abschnitt der VVG Reform ist aus Sicht der Fachleute die Korrektur die Lebensversicherung betreffend. Das VVG sieht vor das jedem Interessenten vor Abschluss sämtliche Vertrags-, und Versicherungsbedingungen vorliegen, um diesen eine gewisse Transparenz zu verschaffen. Desweiteren muss der Vermittler seine Beratungs-, und Dokumentationspflichten einhalten und sämtliche Vorgänge schriftlich fixieren.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 10.01.2008 |
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