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Vorratsdatenspeicherung
von Tobias Röver; veröffentlicht am 27.01.2008
Seit dem 1.Januar 2008 gilt das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Es ermöglicht dem Staat weitreichenden Zugriff auf persönlichen Datenverkehr, wie er beim Telefonieren oder Surfen im Internet, also Chatten, Emails schreiben oder Dateidownload entsteht. Einige Datenschützer sehen hierin sogar einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Doch man kann sich durch Verschlüsselung der Daten trotzdem gegen staatliche Datenschnüffler wehren.
Telefonieren
Das Nachrichtenportal Spiegel-Online hat Fachleute befragt und einige Tipps zum Schutz der kommunikativen Privatsphäre gesammelt. Um bei Telefonaten einigermaßen sicher zu sein, müsse man daher nicht immer der am nächsten gelegenen Telefonzelle einen Besuch abstatten. Es sei auch relativ sicher, wenn man über Voice over Ip, also Internettelefonie seine Gespräche führt. Schon länger wurden von den Telekommunikationsunternehmen Daten gespeichert, die für die monatliche Abrechnung relevant sind. Hierunter zählen die Speicherung der gewählten Rufnummern und der Anrufzeiten, wie sie auf Einzelverbindungsnachweisen zu finden sind. Bisher hatte der Kunde jedoch das Recht, nach dem Versenden der Rechnung, seine Daten auf Verlangen löschen zu lassen. Durch das neue Gesetz ist dies nicht mehr möglich. Die Anbieter sind nun verpflichtet, diese Daten ein halbes Jahr zu speichern. Bei Telefonaten über Handy wird zusätzlich auch der Standort gespeichert. Von einer Speicherung ausgeschlossen sind jedoch Daten, die den Inhalt der Gespräche – z. B. Gesprächsmitschnitte – preisgeben würden. Um Einsicht in die gespeicherten Daten zu erhalten, benötigen Polizei und Staatsanwaltschaft einen richterlichen Beschluss.
Internetverbindungen
Auch für Internetverbindungen treten spätestens ab Anfang 2009 einige Änderungen in Kraft. Ähnlich wie bei Telefonverbindungen, sollen auch hier die Verkehrsdaten längerfristig gespeichert werden. Gespeichert werden dann die IP-Adresse des Users, sowie der Zeitpunkt zudem er online war – hieraus lässt sich jedoch nicht ablesen, welche URLs, also Internetseiten besucht wurden. Um im World Wide Web anonym zu bleiben, müssen künftig also größere Anstrengungen unternommen werden.
Anonym bleiben
Im Mobilfunkbereich ist dies relativ leicht. Statt eines Vertrages, bei dem sämtliche personenbezogenen Daten, die zu einer Identifizierung notwendig sind, gespeichert werden, ist es auch möglich auf Prepaidtarife zu setzen. Hiermit entzieht man sich einer Identifizierung durch den Anbieter. Im Internet sollte man es weitestgehend vermeiden persönliche Daten einzugeben sowie darauf achten, dass der Internetbrowser Cookies bei jedem Neustart löscht. Durch Cookies ist es möglich Nutzerprofile zu erstellen.
Als Alternative bieten sich zudem Anonymisierungsdienste an. Diese verhindern, dass IP-Adressen gespeichert werden können, wodurch das Surfen stark verlangsamt wird. Zudem müssen auch solche Dienste ab 2009 nutzerbezogene Daten speichern.
Es wird in Zukunft also deutlich schwerer seine Spuren im Internet zu verwischen – doch obwohl die meisten Nutzer ihre Internet Flatrate ausschließlich für legale Zwecke nutzt, bleibt ihnen trotzdem ein ungutes Gefühl, dass der Staat sich stärker in ihre Privatsphäre einmischt.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 27.01.2008 |
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