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Versicherungswechsel der Autoversicherung
von Alexander Engel; veröffentlicht am 30.07.2007
Sollte man seinen Kündigungstermin am 30. November verpasst haben, so brauch man nicht gleich zu verzweifeln, denn es gibt noch weitere Möglichkeiten auszusteigen. Generell kann zum 30. November jegliche Autoversicherung gekündigt werden, dazu bedarf es keiner Angabe von Gründen. Sollte man nach diesem Termin seinen Vertrag noch kündigen wollen, so kann man sich auf drei besondere Kündigungsgründe berufen, wenn sich der bisherige Vertrag ändern sollte.
Die erste Chance ist im Falle einer Beitragserhöhung seitens des Versicherungsanbieters zum Jahresende. Dabei ist es irrelevant ob die Tarife geändert werden oder die Typ- oder Regionalklassen erhöht werden. Der Versicherungsnehmer kann bis zu einen Monat nach Benachrichtigung seinen vertrag lösen. Wirksam wird diese Kündigung ab dem Zeitpunkt der Beitragserhöhung, was in der Regel immer am 01. Januar des Jahres passiert. Rückwirkend ist dies nicht möglich.
Eine zweite Chance haben Sie bei der Abmeldung Ihres Fahrzeuges. Denn sobald Sie ihr Fahrzeug verkauft haben, endet auch die KFZ Versicherung. Allerdings ist dies nicht möglich wenn Sie ihr Fahrzeug kurzfristig abmelden und danach wieder zulassen. In diesem Fall ist ein Versicherungswechsel innerhalb einer Versicherungsperiode unmöglich.
Die dritte Chance besteht nach einem selbstverschuldeten Unfall oder Schaden, in diesem Fall kann die Versicherung gekündigt werden. Die Versicherung oder auch der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach der Verweigerung oder Anerkennung der jeweiligen Entschädigung zu kündigen. Unbedingt aufpassen muss man dennoch, denn die Versicherung kann die volle Jahresprämie einfordern, sollte der Versicherte kündigen. Im Klartext bedeutet dies, dass man seinen Versicherungsschutz sofort verliert und dennoch die Prämie für den Rest des Jahres zahlt. Daher sollte man seine Versicherung in dem Fall zum Ende des Jahres kündigen, damit keine zweite Versicherung notwendig wird. Allerdings ist diese Möglichkeit keine direkte Alternative zum regulären Kündigungstermin.
Grundsätzlich sollte man bei einer Kündigung immer die Versicherungsnummer, sowie das amtliche Kennzeichen angeben. Um zu gewährleisten, dass das Schreiben auch angekommen ist empfiehlt es sich dies als Einschreiben per Rückschein zu senden.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 30.07.2007 |
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