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Versicherungsvertragsgesetz mit vielen Änderungen
von Sven Kramer; veröffentlicht am 22.01.2008
Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz nun schon in Kraft. Für die Versicherungsnehmer bringen die Veränderungen darin entscheidende Vorteile. Doch was ist eigentlich das Versicherungsvertragsgesetz und welche Änderungen bringt es mit sich?
Diese Gesetz existiert bereits seit 1908 und ist die rechtliche Grundlage für einen Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Es ist für alle Versicherungsunternehmen bindend und wurde jetzt erstmals nach 100 Jahren vollständig überarbeitet. Eine der wichtigsten Änderungen ist mit Sicherheit die Beratungs- und Dokumentationspflicht. Sie besagt, dass Versicherer und Versicherungsvermittler künftig vor dem Abschluss eines Vertrages dazu verpflichtet sind, den Versicherungsnehmer in einem nach Versicherungsart angemessenem Umfang zu informieren bzw. zu beraten. Sollte es dabei zu einem Beratungsfehler kommen, besteht eine Schadenersatzpflicht. Auch müssen alle Beratungsgespräche dokumentiert werden.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist ein weiterer Punkt der geändert wurde. Dadurch wird der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Umstände anzugeben nach denen der Versicherer in Textform ausdrücklich gefragt hat. Damit ist der Versicherungsnehmer vom Risiko einer Fehleinschätzung befreit. Nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzung besitz der Versicherer ein Rücktrittsrecht.
Des weiteren räumt der Gesetzgeber dem Versicherungsnehmer künftig ein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss ein. Durch dieses kann sich der Kunde innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen, von einem geschlossenen Versicherungsvertrag lösen.
Das waren die Änderungen die bei Vertragsabschluss greifen. Aber durch das neue Versicherungsvertragsgesetz gibt es auch wesentliche Änderungen, die erst während der Vertragslaufzeiteintreten. So z.B. die grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsfall. Sie führt nicht mehr in jedem Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes. Künftig kommt es je nach Verschuldungsgrad zu einer prozentualen Kürzung der Leistung. Ein Beispiel ist die Kfz-Versicherung. Hier zählt als grob fahrlässiges Verhalten das überfahren einer roten Ampel oder das Hinterlassen des Schlüssels im Zündschloss. Geschieht dadurch ein Unfall oder ein Diebstahl des Fahrzeugs, ist die Versicherung verpflichtet zumindest einen Teil des entstandenen Schadens zu begleichen.
Zu beachten ist, dass die Änderungen des Versicherungsvertragsgesetz oft nur für Verträge gilt, die nach dem 1.Januar 2008 unterschrieben wurden. Da diese neuen Regelungen auch für das Internet gelten, können durch Versicherungsvergleich ohne Bedenken günstige Versicherungen abgeschlossen werden.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 22.01.2008 |
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