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Finanzen


 

Verschiedene Formen der Lebensversicherung

von Jafeth Mariani; veröffentlicht am 06.12.2007
Mit einer Versicherung schützt sich der Versicherungsnehmer vor den im Vertrag vereinbarten Risiken. Das Schutzbedürfnis kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein.
Es gibt Pflichtversicherungen, die jeder haben muss (KFZ Haftpflicht-, Krankenversicherung), oder freiwillige Versicherungen, die jeder haben sollte (Privathaftpflicht). Darüber hinaus gibt es noch Versicherungen für fast alle Ereignisse und Lebenslagen. Hier muss jeder entscheiden, was erforderlich ist.
Im Durchschnitt gibt jeder Bürger in Deutschland 1600 € pro Jahr für Versicherungen aus.
Lebensversicherungen dienen im Allgemeinen der Absicherung eines wirtschaftlichen Risikos. Bei allen Formen der Lebensversicherung ist die Höhe der monatlichen Beiträge von Faktoren wie z.B. dem Gesundheitszustand des Antragsstellers abhängig.
Der Versicherungsschutz beginnt unmittelbar mit Leistung des Versicherungsbeitrags, entweder in Form einer Einmalanlage oder durch monatliche Beiträge über die Dauer der Laufzeit. Je nach Vertragsgestaltung wird die Leistung bei Fälligkeit in einer Summe oder in einer monatlichen Rente geleistet. Die Versicherungsleistung setzt sich aus den angesammelten und verzinsten Beiträgen zuzüglich der Überschussbeteiligung zusammen.
Die Risikolebensversicherung empfielt sich für Personen, die entweder privat oder beruflich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind. Hier werden die Hinterbliebenen gegen finanzielle Notlagen abgesichert.
Der Vertrag sieht den Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum vor. Verstirbt der Versicherungsnehmer während dieser Frist, so ist die Leistung fällig. Bei Überleben der vereinbarten Frist sind keine Leistungsansprüche geltend zu machen.
Die Restschuldversicherung ist eine Sonderform der Risikolebensversicherung und wird häufig in Verbindung mit einer Kreditaufnahme abgeschlossen. Im Todesfalle oder bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers tilgt die Versicherungsgesellschaft die verbleibende Kreditschuld.
Bei der Kapitallebensversicherung wird sowohl der finanzielle Bedarf im Alter als auch der Schutz der Hinterbliebenen abgesichert. Darüber hinaus kann sie als Kapitalanlage genutzt werden.
Die Versicherungsleistung wird mit Tod der versicherten Person bzw. mit Ablauf der vertraglichen Laufzeit fällig. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass mit Vollendung des 65. Lebensjahrs Anspruch auf eine lebenslange Rente gelten gemacht werden kann.
Die private Rentenversicherung dient als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und leistet daher eine lebenslange monatliche Rente. In der Regel ist im Todesfall keine Leistung an die Hinterbliebenen zu leisten, es sei denn dies ist durch die Garantiezeit vertraglich geregelt.


Informationen zum Autor
NameJafeth Mariani
Emailinfo[at]jafeth.de
Homepagenikator.blog.de/2007/10/05/der_schlussel_zum_erfolg~3091419
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veröffentlicht am06.12.2007
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