|
|
   |
Tarife der Privat Krankenversicherung
von Ralf Eppmann; veröffentlicht am 10.07.2008
Die Tarife der Privat Krankenversicherung und die in den Tarifen verankerten Leistungen sind vielfältig. Zum einen gibt es spezielle Tarife beziehungsweise Versicherungspolicen für bestimmte Berufsgruppen beziehungsweise Berufszweige, wie beispielsweise Ärzte. Zum Zweiten offerieren die privat Krankenversicherungen so genannte Vorsorgetarife. Diese Tarife ermöglichen dem Versicherungsnehmer den Versicherungsbeitrag für das Alter zu kalkulieren und festzusetzen. Ab einem vertraglich festgelegten Alter, beispielsweise ab dem 65. Lebensjahr, wird eine per Vertrag vereinbarte Versicherungsprämie fällig.
Ein weiteres Versicherungsprodukt der Privat Krankenversicherungen ist der Standardtarif. Die Leistungen des Standardtarifs sind mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar, allerdings ist der Versicherungsnehmer immer noch „Privatpatient“ und genießt die entsprechenden Vorteile, wie beispielsweise die freie Arztwahl. Da die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen den Maßstab bilden, kann eine umfangreichere Absicherung, wie zum Beispiel die Chefarztbehandelung oder auch die Unterbringung in einem Einbettzimmer, nicht vereinbart werden. Private Zusatzversicherungen, die derartige Leistungen umfassen, können normalerweise ebenfalls nicht zusammen mit dem Standardtarif abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang des Standardtarifs ist im Vergleich zu anderen Tarifen der Privatkrankenkassen reduziert, allerdings wird hierfür maximal der Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Bis 2009 müssen auf Grund der Krankenversicherungspflicht alle privaten Krankenversicherungen einen modifizierten Standardtarif beziehungsweise Basistarif zur Verfügung stellen, in dem sich bisher nicht versicherte Personen, die der Privatkrankenkasse auf Grund entsprechender Kriterien zuzuordnen sind beziehungsweise zuletzt in dieser versichert waren, absichern können. Der modifizierte Standardtarif beziehungsweise Basistarif entspricht gemäß den Leistungen und Versicherungsbeiträgen dem bisherigen Standardtarif.
Der Sachverhalt, dass für den Standardtarif mit kleinerem Leistungsspektrum vergleichsweise kleinere Versicherungsbeiträge erhoben werden, entspricht den allgemeinen Tarifgrundsätzen der Privatkrankenversicherungen. Je mehr Leistungen ein Tarif einschließt, umso höher ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Der Versicherungsnehmer kann also entsprechend seinem spezifischen Bedarf handeln und bestimmte Leistungen ausschließen und damit Einfluss auf die Versicherungsprämie nehmen.
Die Privatkrankenkasse ermöglicht so einiges, vom Standardleistungsumfang über den Komfortschutz bis hin zum absoluten Luxustarif mit Behandlung durch den Chefarzt und 100% iger Erstattung über den Höchstregelsatz hinaus bis zum Rechnungsbetrag bei stationären Aufenthalten. Je nach Bedarf und natürlich auch je nach Geldbeutel kann der Versicherungsnehmer den Tarif und damit auch das Leistungsspektrum frei wählen.
Werden keine Leistungen vom Versicherten in Anspruch genommen, gewähren manche Tarife der Privatkrankenkasse auch die Rückerstattung von geleisteten Versicherungsbeträgen beziehungsweise einen besonderen Bonus.
|
   |
|
|
   |
Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 10.07.2008 |
| gelesen | 503 mal |
| Bewertung | 0.00 von 5.00 mit 0 Stimmen |
| Ihre Bewertung |
|
|
   |
|
|
|
|