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Finanzen


 

Rürup Rente - Altersvorsorge auf britisch!

von Michael Papst; veröffentlicht am 16.10.2008
Die Rürup Rente dient der privaten Vorsorge im Alter. Britische Versicherungen könnten dabei einen Anteil haben. Sie erzielen eine vergleichbar höhere Rendite als ihre deutschen Pendants. Mit einer privaten Altersvorsorge sichern Sie sich einen ausreichenden Lebensstandard in späteren Jahren und einen wohlverdienten Lebensabend. Sie können Sparrücklagen bilden oder in Versicherungen investieren. Risiko bewusste Anleger setzen nie Alles auf ein Pferd. Sie bevorzugen die differenzierte Anlagenstreuung. Seit dem Jahr 2005 bietet der Gesetzgeber über das Alterseinkünftegesetz eine private Altersvorsorge an. Für selbständige Unternehmer und Freiberufler kann sich als Basisversorgung die Rürup Rente anbieten. Einzahlungen in eine Sparanlage der Rürup Rente dürfen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ledigen sind das jährliche Beträge bis 20.000 Euro und bei Verheirateten bis 40.000 Euro. Sollte es die steuerliche Situation erfordern, ist auch eine Einmalzahlung zum Jahresende in genannter Höhe möglich. Die Beiträge zur Rürup Rente vermindern das zu versteuernde Einkommen und senken die zu zahlende Einkommensteuer.

Altersvorsorge mit britischen Anbietern:
Die Rürup Rente kann in Form von unterschiedlichen Anlageformen abgeschlossen werden. Entweder zahlen Sie in eine klassischen Rentenversicherung mit Kapitalbildung oder in einen Fonds zur Deckung der späteren Rente ein. Eine Rendite von bis zu fünf Prozent ist durchaus möglich. Vorteile nach deutschem Recht lassen sich bei Zahlungen in britische Versicherungen mit einer Rendite von durchschnittlich zehn Prozent kombinieren.
Britische Policen erzielen ihre höhere Rendite durch Investitionen in Aktien. Sie unterliegen dabei dem strengen britischen Aufsichtsrecht. Bei Ihrer Wahl als Rürup Rente, sollte eine Mindestrendite über die gesamte Laufzeit durch den britischen Einlagensicherungsfonds garantiert sein. Verwaltet werden die britischen Versicherungen in deutschen Niederlassungen. Sie sind in deutscher Sprache und auf Euro basierend verfasst. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres kann eine lebenslange, regelmäßig wiederkehrende Rente ausgezahlt werden. Eine einmalige Auszahlung ist bei der Rürup Rente nicht möglich. Schon beim Vertragsabschluss übernimmt der Versicherer die Garantie für den zukünftig monatlich fälligen Betrag. Die Rürup Rente kann nicht übertragen, nicht verpfändet oder beliehen werden. Allein Sie als Versicherter profitieren davon. Die Rente ist vor Insolvenz und Arbeitslosigkeit geschützt, so dass weder Gläubiger noch die Agentur für Arbeit auf Ihr Kapital zugreifen dürfen.



Informationen zum Autor
NameMichael Papst
Emailnews[at]britisch-invest.de
Homepagewww.britisch-invest.de
Anzahl Artikel1
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veröffentlicht am16.10.2008
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