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Unterschiede bei der Reisekrankenversicherung
von Sandra Müller; veröffentlicht am 04.01.2008
Jeder, der sich auf seinen Urlaub freut, der sollte sich auch immer gegen alle Gefahren absichern. So sollten alle nötigen Vorbereitungen getroffen werden, wie z. B. dass man jemanden damit beauftragt, die Blumen zu gießen und den Briefkasten zu leeren. Doch auch mit dem schlimmsten sollte man immer rechnen und sich entsprechend dagegen absichern – am einfachsten geht dies mit einer Reiseversicherung.
Doch hier gilt es aufzupassen, denn es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten der Reisekrankenversicherung. Zum einen findet man eine so genannte Jahrespolice. Diese wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und ist sehr kostengünstig. Mit einem Beitrag von nur 10 Euro für das Jahr ist man bestens geschützt. Allerdings greifen solche Jahrespolicen nur bei kurzen Auslandsaufenthalten. Die maximale Dauer liegt hier bei sechs Wochen Aufenthalt am Stück.
Längere Reisen müssen dagegen mit einer so genannten Tagespolice abgesichert werden. Die Reisekrankenversicherung gilt dann auch, wenn man z. B. ein Semester im Ausland absolviert oder als AuPair ins Ausland geht, also bei recht langen Aufenthalten.
Der Vorteil beider Versicherungen liegt klar auf der Hand: Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Behandlungen im Ausland nur dann, wenn man sich im europäischen Ausland aufhält. Damit dies überhaupt möglich ist, sollte man vor Reiseantritt auch immer den Auslandskrankenschein bei der Kasse einholen. Doch sobald man sich aus Europa entfernt, fühlt sich die gesetzliche Kasse nicht mehr zuständig. Hier kommt dann die Reiseversicherung ins Spiel.
Doch auch innerhalb der EU kann sie mit vielen Vorteilen punkten. Denn sie kommt nicht nur für die Kosten auf, die laut den Standards des Urlaubslandes entstehen dürfen, wie die gesetzliche Kasse, sondern auch für eine etwas „gehobenere“ Behandlung, die wiederum mit erhöhten Kosten verbunden ist. Da die Standards unserer Urlaubsländer in punkto Gesundheitsvorsorge jedoch häufig weit unter dem gewohnten Niveau liegen, kann es deutlich sinnvoller sein, für diesen Fall eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Denn man kann schließlich nie wissen, was im Urlaub so alles passiert – und sei es, dass man beim Skifahren unglücklich stürzt und sich den Fuß verknackst.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 04.01.2008 |
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