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Rabatte in der Autoversicherung
von Kathrin Musch; veröffentlicht am 06.10.2008
Bei der Kfz-Versicherung bieten alle Versicherungsgesellschaften Rabatte auf die Beiträge an.
Diese Rabatte werden von jedem Versicherungsunternehmen individuell festgelegt.
Diese Rabatte sind meistens auf Kundenmerkmale ausgerichtet. Zum Beispiel wird für die Zugehörigkeit zu speziellen Berufsgruppen dem Versicherer oftmals ein Rabatt gewährt. Das trifft zum Beispiel für Beamte zu, die bei vielen Versicherungsgesellschaften günstiger eingestuft werden.
Aber auch andere Branchen werden bevorzugt, z.B. Mitarbeiter von Versicherungen, Banken, der Post oder der Telekom oder Mitarbeiter von Energieunternehmen haben die Möglichkeit, einen Sonderrabatt zu erhalten. Nachfragen lohnt sich.
Die jährliche Fahrleistung ist ein wichtiges Kriterium. Bei geringer Kilometerleistung von z.B. nur 6.000 Kilometern pro Jahr, entsteht ein geringeres Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden als bei einer Laufleistung von über 30.000 Kilometern. Demzufolge werden Wenigfahrer mit einem Rabatt belohnt.
Bei vielen Versicherungen spielt das Alter des Fahrzeugs eine wichtige Rolle. Es gilt: Je jünger das Fahrzeug, desto geringer die Versicherungsprämie. Die Fahrer selbst, die das Fahrzeug führen, können auch zu einem Beitragsnachlass beitragen. Wenn unter den Fahrern niemand unter 23 oder 25 Jahren ist, verringert sich der Beitrag der Autoversicherung meist deutlich. Oft bevorzugen die Versicherungen das Vorhandensein von Wohneigentum.
In diesem Fall werden Kunden, die ihr Wohneigentum bei dergleichen Versicherung versichert haben, meistens extra belohnt. Ein Rabatt von bis zu 25 Prozent auf die ursprüngliche Prämie sind dabei möglich. Auch der Stellplatz des Autos kann zu einem weiteren Rabatt führen. Steht das Auto meistens in der Garage, ist das Risiko eines Schadens durch Hagel, Sturm oder eines Marderbisses geringer.
Seit einiger Zeit bieten viele Versicherungen auch einen Rabatt für eine sogenannte Werkstattbindung an. Für den Fall eines Schadens wählt die Versicherung eine Reparaturwerkstatt aus. Meistens besteht ein Vertrag zwischen Versicherung und Werkstatt, indem günstigere Preise ausgehandelt wurden. Diese ausgehandelte Ersparnis gibt die Versicherungsgesellschaft mit einem Nachlass auf den Versicherungbeitrag an den Kunden weiter.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 06.10.2008 |
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