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Private Rentenversicherung
von Holger Baer; veröffentlicht am 28.04.2008
Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz seit dem 01.01.2005 hat der Gesetzgeber eine umfassende Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vorgenommen. Dabei ging es um die Gleichstellung der ungleichen Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den Beamtenpensionen.
Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Dafür werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen über die Jahre allmählich von der Einkommenssteuer freigestellt. Zur Vermeidung von Steuerausfällen erfolgt der Übergang schrittweise.
Seit dem 01.01.2005 unterscheiden wir die Altersvorsorge in drei Schichten. An dieser Stelle beschäftigen wir uns mit der 3. Schicht, das ist die Private Rentenversicherung. Hier werden die Erträge aus einer privaten Rente oder Kapitallebensversicherung zur Hälfte (50 %) besteuert, wenn der Vertrag die Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfüllt und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Sonst volle Besteuerung der Erträge zu 100 %.
Bei Lebenslangen Leibrenten erfolgt die Besteuerung des Ertragsanteils. Dieser richtet sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn und gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer. Dazu ein Beispiel. Ein Rentenbeginn mit 65 bedeutet, dass der Ertragsanteil mit 18 % besteuert wird.
Die Versicherungsbranche bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Privater Renten. Von der klassischen privaten Rente oder Lebensversicherung mit einem garantierten Zins von derzeit 2,25 % zuzüglich den Überschüssen reicht die Bandbreite über angelsächsische Policen, auch britische Lebensversicherungen genannt, bis hin zur Fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung. Für den sicherheits-orientierten Anleger hält der Versicherungsmarkt auch so genannte Hybridprodukte bereit. Bei dieser Form werden 70 % des Beitrages konservativ in der klassischen Form mit einem verminderten garantierten Sparanteil zum Bespiel 1,5 % statt 2,25% angelegt und die übrigen 30 % im Aktienfonds. Ein Produkt das zwei Welten verbindet. Die Private Rentenversicherung der Schicht 3 ist das flexibelste Produkt.
Die Entwicklung der letzen Jahre hat auch bei Fondspolicen erstaunliche Fortschritte im Hinblick auf Verbraucherfreundliche Lösungen gebracht. So besteht nicht nur die Möglichkeit einen Garantiefonds auszuwählen, sondern es werden auch Tarife mit einem Wertsicherungsfonds angeboten. Die Beitragserhaltungsgarantie wird in einem Aktienfonds mit einer Höchststandsgarantie abgesichert. Zusätzlich kann der Kunde weitere Fonds frei auswählen. In einer solchen Rentenversicherung kann der Kunde eine durchaus höhere Aktienquote über die ganze Laufzeit halten, was am Ende zu einer höheren Ablaufleistung führt. Die Private Rentenversicherung ist und bleibt ein sehr beliebtes Produkt zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Bevor Sie sich für die Private Rentenversicherung entscheiden, sollten Sie mit einem Fachmann die Lösungen aus der Schicht 1 und 2 besprechen. Denn auch die Basisrente und Riesterrente hat überzeugende Argumente und sollten vor Abschluss einer privaten Rentenversicherung in die Entscheidung eingezogen werden.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 28.04.2008 |
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