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Die private Pflegeversicherung
von Ulrich Lindemann ; veröffentlicht am 17.07.2007
Die Pflegeversicherung ist aus der Krankenversicherung und Teilen der Sozialhilfe hervorgegangen. Grundsätzlich besteht für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege entstehen, eine direkte Beteiligungsverpflichtung der Familie d.h. in der Regel der Kinder. In diesem Fall gilt das bekannte Motto „Eltern haften für Ihre Kinder "umgekehrt : „ Kinder haften für Ihre Eltern" bis zur Pfändungsfreigrenze. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist für jeden, der in Deutschland lebt und eine Krankenversicherung hat, gesetzlich vorgeschrieben. Diese deckt leider nur die Hälfte der tatsächlich bei der Pflege entstehenden Kosten ab. Hier besteht die Möglichkeit, über eine Pflegeergänzungsversicherung in der PKV die andere Hälfte der Kosten abzusichern.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Kalkulation der Pflegeergänzungsversicherung, einmal auf der Grundlage der Krankenversicherung und einmal auf Grundlage der Lebensversicherung. Der entscheidende Unterschied ist, daß bei der Krankenversicherungskalkulation eine prozentual höhere Erstattung der Pflegeleistungen definiert wird und der zu zahlende Beitrag nicht feststeht. Bei der Kalkulation auf Lebensversicherungsbasis ist der Beitrag fixiert und es ergibt sich daraus ein Pflegerente. Offen ist aber, wie hoch der Absicherungsanteil, der daraus resultiert ist, da die Entwicklung der Pflegekosten nicht vorhergesehen werden kann. Es gibt auch Unterschiede in der Auslösung der Leistungen. Einmal gilt für alle die durch die gesetzliche Pflege festgelegten Pflegestufen I bis III, wobei es wenige Anbieter gibt, die schon bei der Pflegestufe I zahlen. Daneben gibt es auch Punkte Kriterien die erfüllt sein müssen, um die Pflegeleistungen auszulösen.
Interessant ist auch hier die Entwicklung der beiden Pflegepflichtversicherungen einmal in der GKV und einmal in der PKV. Bei der gesetzlichen Krankenkasse beruht auch die Pflegeversicherung auf dem Umlageverfahren. Obwohl beide Pflegepflichtversicherungen in der PKV und in der GKV zum gleichen Zeitpunkt 1995 gestartet haben, hat die gesetzliche Pflege bereits erhebliche Finanzierungsprobleme, wohingegen die PKV Pflegepflichtversicherung, die durch die Rücklagen finanziert ist, hat in den letzten Jahren schon mehrfache Beitragssenkungen für ihre Versicherten verabschieden können.
Autor: Ulrich Lindemann
info [ ät ] pkv-krankenkassen-vergleich.de
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 17.07.2007 |
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