Der Kostendruck auf das deutsche Gesundheitswesen ist in den letzten 20 Jahren enorm angestiegen. Zwischenzeitlich haben die gesetzliche und die private Krankenversicherung ein Einnahmen/Ausgabenvolumen wie ein kleiner Staat. So kann die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2009 über geschätzte 160 Milliarden Euro verfügen. Dies ist enorm viel Geld, und dennoch wird es gerade so ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken. Und die Ausgaben werden weiter ansteigen, was auch zu weiteren Beitragserhöhungen und eventuellen Leistungskürzungen führen wird.
Deshalb ist es auch nur gut zu verstehen, wenn sich viele Versichert heute um die Beitragslast im Alter sorgen. Denn auf der einen Seite steigen die Kosten für die Krankenversicherung und auf der anderen Seite fallen die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse. Deshalb gehen viele Experten davon aus, dass die gesetzliche Krankenversicherung schon in wenigen Jahren unter dieser Belastung zusammenbrechen wird.
Doch wie sieht es eigentlich im privaten System aus? Auch hier müssen die Vorstände der Versicherungsunternehmen mit den steigen Ausgaben kämpfen. Und auch im privaten System kommt es regelmäßig zu Beitragsanpassungen. Doch im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sind die Leistungen in den letzten 15 Jahren nicht gekürzt worden. Denn die private Krankenversicherung hält sich an das einmal abgegeben Leistungsversprechen. Um auch die Beiträge im Alter weiterhin auf einem erträglichen Maß halten zu können, bildet die private Krankenversicherung die sogenannten Alterungsrückstellungen. Zwischenzeitlich verfügen die 8,6 Millionen Menschen die eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen haben über ca. 120 Milliarden Euro Alterungsrückstellungen.
Da aber auch die Vorstände der PKV wissen, dass der Kostendruck weiter steigen wird, bieten viele Unternehmen zusätzliche Beitragsentlastungstarife an. Hier hat dann der Versicherungsnehmer selbst die Möglichkeit zu bestimmen, in welcher Höhe er seinen Krankenversicherungsbeitrag im Rentenalter entlasten möchte. Je mehr er in einem Beitragsentlastungstarif investiert umso höher wird die Entlastung später ausfallen. Bei einem Arbeitnehmer beteiligt sich sogar der Arbeitgeber mit 50% an den Kosten für den Beitragsentlastungstarif.
Zusätzlich kann man durch einen Wechsel in den Standardtarif eine weitere Beitragsreduzierung erreichen, falls die Entlastung durch die Alterungsrückstellungen und den Beitragsentlastungstarif nicht ausreichen sollten, um den Beitrag auf ein finanzierbares Niveau herabzusenken.