Die Gesundheitsreform vom 01. April 2007 hat eine Menge Neuerungen mit sich gebracht. Private (PKV) und Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) müssen sich nunmehr mit veränderten Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Wie attraktiv ist die PKV weiterhin? Unter welchen Umständen - wird lediglich der Kostenaspekt ins Entscheidungskalkül einbezogen – ist die gesetzliche Versorgung die bessere Alternative?
8 Millionen Bundesbürger haben sich bereits für eine Privatvollversicherung entschieden. 6 Millionen werden als ein freiwillig versichertes Mitglied in einer der 254 gesetzlichen Krankenkassen geführt. Ihnen steht die Option offen in ihrem bisherigen gesetzlichen Status zu verbleiben oder den Wechsel in die private Absicherung zu wagen.
Das System der PKV beruht auf dem Äquivalenzprinzip: Es besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen Beitragshöhe und Versicherungsschutz. Beeinflussbar werden die beiden Faktoren vom Gesundheitszustand des Versicherten, das Lebensalter beim Eintritt in die PKV, das Geschlecht und den Umfang der abgesicherten Leistungen.
Die PKV bedient sich der Kapitaldeckung: Für das Alter werden Rückstellungen gebildet. Aus diesen Rücklagen werden die im Alter überproportional steigenden Gesundheitsausgaben finanziert. Für die Mitglieder heißt dies, dass es in jüngeren Jahren zu höheren Beiträgen kommt als es dem wirklichen Gesundheitsrisiko entspricht. Dabei wird nach dem Vorsichtsprinzip ein Zinssatz von 3,5% zu Grunde gelegt. Das Rückstellungsverfahren ist somit eine gezielte Maßnahme die Auswirkungen des demografischen Wandels abzufedern.
Trotz der mitgliederbewussten Systemgestaltung der PKV ist nicht für alle 6 Millionen Bürger dieses Konzept ratsam. Die Lebensplanung spielt eine große Rolle ob der Wechsel in die PKV empfehlenswert ist. Für Singles und kinderlose Ehepaare ist sie eine kostenbewusste Alternative zur Gesetzlichen Kasse. Bei jungen Leuten mit Kinderwunsch ist unter Umständen die gesetzliche Versorgung mit einer privaten Zusatzversicherung der richtige Ausgangspunkt da Kinder in der PKV als ein eigenständiges Mitglied versichert werden müssen. In der GKV sind laufen Familienangehörige des Versicherten als beitragsfreies Mitglied mit wenn ihr Einkommen monatlich weniger als 340 Euro beträgt, sie versicherungspflichtig sind und der gewöhnliche Aufenthaltsort Deutschland ist.
In wieweit ihre persönlichen Lebensvorstellungen in die Krankenversicherung eingebracht werden können, erfahren sie bei unabhängigen Beratern ihres Vertrauens.