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Auto & Verkehr


 

Neuwagen - eine Definition

von Tobias Knobloch; veröffentlicht am 03.11.2008
Viele Menschen sprechen sehr schnell von einem Neuwagen, obwohl es sich im Sinne des Gesetzes gar nicht um einen Neuwagen handelt. Mit dem Begriff und dem Kauf eines Neuwagens, wurden schon viele Gerichte konfrontiert, denn der Begriff ist rechtlich genau definiert.
Die Frage ist doch, ab wann ist ein Neuwagen kein Neuwagen mehr? Obwohl es schon des Öfteren zu gerichtlichen Streitigkeiten diesbezüglich gekommen ist, wurden ebenfalls schon sehr unterschiedliche Urteile über den Begriff Neuwagen gesprochen, da die Definition gar nicht für jeden so einfach zu verstehen ist.
Wenn ein Wagen zum Beispiel 1500 Kilometer gefahren ist, denken die meisten Leute natürlich, dass es sich hier um einen Gebrauchtwagen handelt. Laut Gesetz ist aber ein Wagen erst dann als Gebrauchtwagen zu bezeichnen, wenn er mehr als 2000 Kilometer gefahren ist.
So, oder so ähnlich kommen auch Missverständnisse zum Begriff „Neuwagen“ auf. Ein Neuwagen darf beim Kauf vom Händler einen gewissen Kilometerstand nicht überschreiten.
Als Neuwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das noch nicht im Straßenverkehr unterwegs war und das keine Schäden aufweist, selbst wenn sie beseitigt wurden und nicht mehr sichtbar sind.
Weiterhin darf der Zeitraum zwischen Kauf und Herstellung nicht mehr als 12 Monate betragen und das Modell des Herstellers muss weiterhin unverändert und ohne etwaige Verbesserungen bzw. Veränderungen produziert werden.
Ein Neuwagen muss die Garantie für den Käufer sein, das er der erste Besitzer des Fahrzeugs ist und er derjenige ist, der das Fahrzeug nach seinen Vorstellungen einfährt.
Einen Neuwagen wird man auch nicht mit dem Kilometerstand null bekommen, denn der Wagen muss von der Fabrik auf ein Fahrzeug und vom Fahrzeug zum Händler gefahren werden.
Wenn also der Händler das Fahrzeug als Neuwagen in die Papiere einträgt, muss das nicht heißen, dass es vorher nicht benutzt wurde. Alles in allem geht der Trend im Handel in Richtung Neuwagen Rabatt und starke Ermäßigungen. Diese sind dann häufig nur über den Verkauf des Kfz mit einer Tageszulassung möglich um die Rabattregelungen für Neuwagen zu umgehen.


Informationen zum Autor
NameTobias Knobloch
Emailtknobloch[at]email.de
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veröffentlicht am03.11.2008
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