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Immobilien


 

Mietrecht – Wenn der Vermieter droht

von Julia Neuman; veröffentlicht am 01.04.2008
In der Regel ist ein Umzug in eine neue Wohnung ein erfreuliches Unterfangen. Man schließt mit dem alten Leben ab und beginnt ein neues. In Deutschland ziehen immer mehr Menschen um und so ist es auch kein Wunder, dass gerade jetzt zur Sommerzeit wieder tausende Menschen in Deutschland einen Wohnungswechsel durchführen. Doch wer sich auf die neue Wohnung freuen will, muss als erstes die alte Wohnung wieder leer räumen und vor allem in einem Zustand versetzen, dass der Vermieter diese Wohnung auch fachgerecht abnimmt. In Vielen Mietverträgen stehen Klauseln, dass vor dem Auszug noch diverse Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. In der Regel sind diese Schönheitsreparaturen genau festgelegt. So muss der Vermieter oftmals Wände, Decken, Türen und Heizkörper weißen. Gerade starke Raucher müssen nach einem Auszug die ganze Wohnung in einem tadellosen Zustand hinterlassen. Doch dem ist nicht genug, viele Vermieter verlangen zusätzlich noch, dass der Vermieter alle Bohrlöcher entfernt, bzw. wieder füllt und weiß streicht, so dass sie nicht mehr sichtbar sind.

Für den Mieter gibt es drei unterschiedliche Arten der Schönheitsreparaturen: Zum einen die Anfangsrenovierung, die meist direkt nach dem Umzug vom Mieter selbst ausgeführt werden. Zum anderen die Endrenovierung die meist nach einem Auszug ansteht. Hierbei hat der Vermieter außerdem die Möglichkeit, eine Abgeltungsklausel in den Mietvertrag einzuschreiben, die festlegt, dass der Mieter einen gewissen Teil der Schönheitsreparaturen bezahlen muss, wenn er diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht durchgeführt hat. Jedoch sind diese Klauseln in den Verträgen bei einigen Gerichten noch umstritten. So kann es durchaus sein, dass der Vermieter Ansprüche erheben kann und diese vom Gericht nicht zugestimmt werden. Wer Probleme hat seine Kaution zurück zu bekommen, sollte in jedem Fall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht aufsuchen, um gute Chancen vor Gericht zu haben. Im Internet gibt es zwar auch viele Urteile und Tipps, jedoch ist die direkte Beratung meist durchaus effektiver als der Alleingang vors Gericht.


Informationen zum Autor
NameJulia Neuman
Emailartikel[at]winterideen.de
Anzahl Artikel1
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veröffentlicht am01.04.2008
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