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Die LKW-Maut
von Michael Stöckler; veröffentlicht am 05.07.2007
Die LKW-Maut insbesondere in Deutschland, wurde 2005 eingeführt um Gebühren für die Benutzung deutscher Autobahnen zu erheben. Die Höhe der Maut hängt von den gefahrenen Kilometern ab und wird erhoben bei Fahrzeugen, welche ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 Tonnen oder mehr aufweisen. Der logistische Aufwand der dabei betrieben wird, ist immens. Ab 2012 ist vorgesehen, dass in allen EU-Ländern eine Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zu entrichten ist. Das deutsche Mautsystem wird von einem privaten Unternehmen betrieben. Das Ziel der Maut ist es, vor allem ausländische Lkws zu erfassen da diese einen großen Anteil auf Deutschlands Straßen ausmachen. Das Funktionsprinzip des Mautsystems ist ein hochtechnisches Verfahren. Man kann sich entscheiden zwischen der automatischen oder der manuellen Streckenbuchung. Bei der automatischen Streckenbuchung muss das jeweilige Fahrzeug bei der Betreiberfirma registriert werden. Darauf hin wird ein Erfassungsgerät in den LKW eingebaut und ist damit betriebsbereit. Nun wird jede Befahrung der Autobahn an den Registrierungsstellen per GPS erfasst und an den Betreiber übermittelt. Dieser kann anhand der übermittelten Daten eine genaue Rechnung ausstellen. Bei der manuellen Streckenbuchung ist ein Einbau eines Gerätes in das Fahrzeug nicht vorgesehen und somit speziell für ausländische Nutzer gedacht. Es gibt zwei Möglichkeiten der Buchung. Erstens kann man die Gebühr an in großer Vielzahl aufgestellten Terminals direkt und in bar begleichen und zweitens kann man sich auch über das Internet registrieren und dort die Gebühr entrichten. Um die korrekte Nutzung zu kontrollieren, gibt es ein automatisches Überprüfungssystem, welches stichprobenartig überprüft, ob Mautzahlungen durchgeführt worden sind. Des Weiteren sind eine Vielzahl von mobilen Kontrolleuren unterwegs und machen ebenfalls Stichproben aus dem fließendem Verkehr heraus.
Es wird unter anderem geprüft, ob durch eine geschickte Erhöhung der Maut und eine damit verbundene Absenkung der KFZ-Steuer speziell für LKW die Wegekosten mehr auf den Durchgangsverkehr übertragen werden können. Dies ist jedoch noch von der Entscheidung der EU-Richter abhängig.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 05.07.2007 |
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