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Finanzen


 

Kursverluste trotz Abgeltungssteuer absetzbar?

von Janina Kreising; veröffentlicht am 12.06.2008
Die Mittel zur Verlustverrechung ändern sich mit Einführung der Abgeltungsteuer sehr stark. Die Abgeltungssteuer bringt einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit sich. Neben den Gewinnen aus Aktienveräußerungen sind auch die Kursverluste sind von den Änderungen durch die Abgeltungsteuer betroffen.

Viele Spekulanten und Investoren müssen sich auf erhebliche Neuerungen durch die Abgeltungsteuer gefasst machen. Steuerliche Änderungen, wie der Verlust des Halbeinkünfteverfahren und der Spekulationsfrist treffen alle Steuerpflichtigen und Privatanleger gleichermaßen. Kursverluste müssen im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer ebenfalls beachtet werden, denn ab 2009 müssen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen zusätzlich mit einer Abgeltungssteuer von 25 % belastet werden.

Aktien, die nach Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 gekauft werden, unterliegen folgende Regelung: Anleger dürfen Verluste nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, lediglich mit den Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien. Positive Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Zinsen und Dividenden, müssen ab dem 01.Januar 2009 mit 25 % Abgeltungsteuer versteuert werden.
Die Verrechungsmöglichkeit besteht im selben Jahr wie auch in den darauf folgenden Jahren. Bis zur Höhe der Verluste behalten die Depotbanken von Aktiengewinnen keine Abgeltungssteuer ein.
Eine Investition in Aktienfonds oder Dachfonds wird durch die Abgeltungsteuer, im Gegensatz zu Aktienanlagen, deutlich aufgewertet, da eventuelle Verluste mit Erträgen aus Dividenden oder Zinsen verrechnet werden können.
Die neue Regelung ist besonders vorteilhaft für Daytrader. Daytrading ist eine Spekulationsart, wo Tagesschwankungen an der Börse ausgenutzt werden um Wertpapiere, Derivate oder Währungen innerhalb eines kurzen Zeitraums zu kaufen und zu verkaufen.
Daytrading wird durch die Abgeltungssteuer interessanter werden, weil alle Kursgewinne pauschal mit der Abgeltungsteuer besteuert werden. Momentan ist es so, dass alle Gewinne individuell versteuert werden müssen. Die Belastung durch Abgeltungssteuer bleibt trotzdem. Es gibt aber Anlageformen, die die Abgeltungssteuer umgehenLebensversicherung und Rentenversicherung
sind Möglichkeiten, Geld anzulegen und auch nach 2009 die Abgeltungsteuer zu sparen

. Auch eine Investition in Dachfonds und Immobilienfonds spart Abgeltungsteuer.



Informationen zum Autor
NameJanina Kreising
Emailkreisingj[at]yahoo.de
Homepagewww.abgeltungssteuer-sparen.info
Anzahl Artikel1
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veröffentlicht am12.06.2008
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