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Bauen & Wohnen


 

Kündigung von Wohnungen

von Sandra Müller; veröffentlicht am 24.10.2008
Als Mieter in einer Wohnung hat man Rechte und Pflichten, zu denen an oberster Stelle das Zahlen der Mieten gehört.

Mietzahlungen sind Bestandteil mit dem Vermieten von Wohnungen wie auf immobilien-wohnungen.nl erklärt wird.
Kommt ein Mieter seiner Pflicht nicht nach, so bleibt es dem Vermieter überlassen, mit der Kündigung zu drohen. Wenn eine Wohnung vermietet wird, stellt der Vermieter mehrere Räumlichkeiten, sowie die Versorgung durch die Heizung und Sanitäranlagen, zur Verfügung. Auch Kellerräume, Garage oder Fahrradschuppen, sind in manchen Mieten mit inbegriffen.
Für Straßenreinigung, Müllabfuhr oder Versicherungen, tritt der Vermieter erst einmal in Vorkasse und teilt die Kosten dann auf die jeweiligen Mieter auf. Diese zahlen Nebenkosten zu der regulären Kaltmiete und müssen gegebenenfalls, wenn der Verbrauch sehr hoch war, auch Nachzahlungen in Kauf nehmen. Somit hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt und es steht nun an dem Mieter, die Kosten hierfür zu tragen.
Kommt er diesen nicht nach, kann bei auf drei aufeinander folgenden Nichtzahlungen der Miete für Wohnungen, der Vermieter dem Mieter kündigen. Sofern der Mieter dann aber ein bis zwei Rückstände begleicht, erlischt die Kündigung. Erfolgt das Ganze erneut, so darf eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden und gegebenenfalls eine Räumungsklage.
Sollten Mietzahlungen aber nicht erfolgen, weil diverse Mängel in der Wohnung bestehen, die durch den Vermieter zu beheben sind, so kann eine Mietminderung durch den Mieter erwirkt werden und der Vermieter kann diesen nicht einfach deswegen kündigen. Oftmals arten allerdings solche Situationen dann so aus, dass Mieter freiwillig die Wohnungen aufgeben. Neben offenstehender Mieten können natürlich Wohnungen auch aus Gründen gekündigt werden wie beispielsweise extreme Beschädigungen des Mieteigentums oder Krach und Krawalle mit anderen Mietern, die durch das Verhalten eines Mieters ausgelöst werden und vieles mehr.
Eine Wohnung darf nicht gekündigt werden, wenn der Mieter z. B. in plötzliche Arbeitslosigkeit gerät und die Miete nicht gezahlt werden kann, aber dennoch dann von einem Amt bezahlt wird. Die Anträge und Bewilligungen hierzu dauern manchmal ein paar Wochen, so dass die Mieten dann von den Ämtern nachgezahlt werden. Hierüber wäre dann aber der Vermieter zu unterrichten. Weitere wertvolle Ratgeber zu Wohnungen auf www.wohnungen-immobilien.nl, sollen entsprechende Hilfe bei genannten Situationen bieten.

Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de


Informationen zum Autor
NameSandra Müller
Emailsandra[at]ekonzept.org
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veröffentlicht am24.10.2008
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