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Finanzen


 

Kündigung Lebensversicherung

von Andreas Lange; veröffentlicht am 06.11.2007
Eine Lebensversicherung dient dazu im späteren Leben etwas unabhängiger von der normalen Rente zu sein und Ihre Familie oder Angehörige im plötzlichen Todesfall finanziell abzusichern. Dabei gibt es zwei verschiedene Formen von Lebensversicherungen. Die eine, die sich Risikolebensversicherung nennt, schützt Sie und Ihre Familie vor einem unerwartenden Todesfall finanziell ab. Während die normale Lebensversicherung diesen wichtigen Faktor auch enthält gibt es eine Besonderheit. Das heißt Sie bekommen nachdem Ihre Versicherung ausgelaufen ist, Ihr eingezahltes Kapital zuzüglich einer Rendite ausgezahlt. Je mehr Geld Sie monatlich investiert haben, desto mehr erhalten Sie später raus.

Lebensversicherungen splitten sich in 3 verschiedene Vertragspartnerteile. Der Bezugsberechtigte ist derjenige der auf die späteren Auszahlungen das Anrecht hat. Beitragszahler ist die Person die den Monatsbeitrag bezahlt, muss aber nicht in jedem Fall der Vertragsnehmer sein. Die versicherte Person ist diejenige die entscheidet ob und eventuell wann der Bezugsberechtigte einen Anspruch auf eine Auszahlung hat.

In Deutschland ist fast jeder Bürger im Besitz einer Lebensversicherung. Natürlich gibt es dann auch immer Menschen die sich eine Lebensversicherung nicht mehr leisten können. Was passiert dann?

Möglichkeiten haben Sie einige. Nur welche ist wirklich lohnenswert. Sehen wir mal von einer Kündigung ab, da Sie mit Sicherheit große Einbußen machen werden. Eine Stilllegung macht auch nur dann Sinn wenn Sie kurz vor Vertragsende stehen. Sollten Sie dringend das Kapital benötigen, könnten Sie natürlich jederzeit Ihre Versicherung beleihen lassen. Als Beispiel Sie lassen bei Ihrem Haus das Dach decken und bezahlen dies über Ihre eingezahlten Beiträge. Dies läuft dann direkt über das Versicherungsunternehmen an.

Eine der vielleicht besten Möglichkeiten wäre, dass Sie Ihre Police an ein anderes Unternehmen verkaufen. Vorteilhaft ist zu erwähnen, dass Sie nur geringe Einbußen machen werden und sich um keine Abwicklung kümmern müssen. Das ausgezahlte Geld ist auch in den meisten Fällen für den Vertragsnehmer steuerfrei und somit im vollen Umfang für Sie verfügbar.


Informationen zum Autor
NameAndreas Lange
Emailander240682[at]web.de
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veröffentlicht am06.11.2007
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