Jeder Bürger in Deutschland muß sich bei einer Krankenkasse versichern.
Wir kennen zwei unterschiedliche Systeme von Krankenkassen. Das sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Privaten Krankenkassen.
Die meisten sind Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (ca 86 %). Wer als Arbeitnehmer oder Angestellter unter einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze liegt (2007 beträgt sie 47700 € brutto im Jahr), der muß sich bei einer der ca 240 gesetzlichen Krankenkassen versichern.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich bis zu einer Beitragsobergrenze prozentual nach dem Verdienst. Er liegt je nach Krankenkasse zwischen 12% und 16%. Davon übernimmt der Arbeitgeber etwa 50 %.
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen sind überall gleich, weil sie durch einen einheitlichen Leistungskatalog festgelget wurden. Die Gesetzliche Krankenkasse ermöglicht damit ihren Versicherern eine Standardversorgung auf hohem Niveau mit teilweiser finanzieller Beteiligung durch Zuzahlungen. Bestimmte Behandlungen, die der Leistungkatalog nicht enthält bezahlt die Krankenkasse nicht.
Bei Einhaltung der Kündigungsfrist kann der Versicherungsnehmer innerhalb der Gesetzlichen Krankenkassen wechseln.
Alle Bürger die der Pflichtmitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenversicherung nicht unterliegen, dürfen sich eine Private Krankenkasse wählen.
In jeder privaten Krankenkasse bestimmt der Versicherer in seinem Versicherungsvertrag, was er wie abgesichert haben möchte. Die privaten Krankenkassen bieten von der normalen Versorgung bis zu nodernsten Behandlungsmethoden alles an. Auch die Befreiung von Zuzahlungen, oder Krankentagegeld ist versicherbar.
Der Versicherungsvertrag in jeder Privaten Krankenkasse kann bei gleichen Leistungen unterschiedlich hoch sein.
Die Höhe richtet sich immer auch nach den Leistungen, die der Antragsteller haben möchte, nach seinem Geschlecht und dem Alter bei Abschluß des Vertrages mit der Krankenversicherung. Mit dem Antrag muß auch ein Gesundheitsbogen, der mit dem Hausarzt auszufüllen ist, mit eingereicht werden.