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Immobilien


 

Immobilienkauf in Südfrankreich: Betriebskosten

von Axel Hilgenberg; veröffentlicht am 18.03.2007
1. Grundsteuer („impôt foncier“)

Steuerschuldner der Grundsteuer ist derjenige, der am 1.1. des Steuerjahres Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist. Beim Verkauf bekommt also der „Voreigentümer“ den Steuerbescheid für das ganze Jahr. Es ist üblich, dass ihm vom Käufer (Nacheigentümer) der entsprechende Anteil für die Zeit in der er nicht mehr Eigentümer ist, erstattet wird.
Die Empfänger dieser Steuer sind Gemeinde, Département und Region mit jeweils eigenen Hebesätzen. Die Berechnung ist extrem kompliziert. Um einen Überblick über die Höhe zu bekommen, sollten Sie sich beim Erwerb den entsprechenden Bescheid vorlegen lassen.

2. Wohnsteuer („taxe d’habitation“)

Die Wohnsteuer wird vom jeweiligen Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses eingefordert, also entweder vom Mieter oder vom Eigentümer, falls er die Immobilie selbst bewohnt. Sie wird zum 1.1. erhoben und eine anteilige Verrechnung, wie bei der Grundsteuer, findet bei einem Verkauf nicht statt. Die Steuerbelastung ist für Haupt- und Nebenwohnsitze unterschiedlich. Nebenwohnsitze werden höher besteuert. Auch hier die Empfehlung, vor dem Kauf den entsprechenden Steuerbescheid einzusehen, um einen Überblick über diesen Kostenfaktor in der späteren Eigentumsphase zu bekommen.

3 Wohngeld („charges“)

Alle Eigentümer einer Residenz müssen gemeinsam für die Kosten aus dem Gemeinschaftseigentum aufkommen, wie:
- Kosten der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, Renovierungsarbeiten in Keller, Fassade, Treppenhaus....,
- Kosten der Unterhaltung, wie Kosten für Aufzug, Kosten für Schwimmbad, Reinigungskosten für das Treppenhaus....
- Kosten der Verwaltung, wie Versicherungen, Honorar des Verwalters („syndic“), Gehalt des Hausmeisters...
Diese Kosten („charges“) werden nach der Maßgabe des Eigentumsanteils auf alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft („copropriété“) verteilt.

Weitere Informationen zum Immobilienkauf finden Sie in unserem ebook „Immobilienkauf in Südfrankreich und Monaco“, das Sie kostenlos über unsere websites www.frankreich-immobilien.de beziehen können.

ÜBER DEN AUTOR:
Dr. Axel Hilgenberg ist geschäftsführender Gesellschafter der Hilgenberg Immobilien GmbH, IVD, Düsseldorf, www.frankreich-immobilien.de , die sich schwerpunktmäßig seit vielen Jahren mit der Vermittlung von Immobilien an der Côte d’Azur und in Monaco beschäftigt. Näheres zum Unternehmen, seiner Arbeitsweise und seinem Programm unter der obigen Internetadresse. Über diese Adressen können auch die kostenlosen ebooks "Kauf von Immobilien in Südfrankreich und Monaco" und „Verkauf von Immobilien an der Côte d’Azur“ bezogen werden.




Informationen zum Autor
NameAxel Hilgenberg
Emailriviera-domicile[at]t-online.de
Homepagewww.frankreich-immobilien.de
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veröffentlicht am18.03.2007
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