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Die Immobilienform Einfamilienhäuser
von Susan Mueller; veröffentlicht am 17.03.2008
Dies sind Gebäude, welche einen Wohnraum für eine einzelne Familie oder für eine kleinere Gruppe von Personen zur Verfügung stellen, welche gemeinsam einen Haushalt führen und dessen Gebäude nur eine einzelne Wohneinheit enthält. Einfamilienhäuser gehören zu den Immobilien mit einer Nutzungseinheit. Sie sind aber nicht notgedrungen im Besitz des Bewohners. Sie können auch an einen Nutzer vermietet werden.
Das freistehende Einfamilienhaus, die Doppelhaushälfte und das Reihenhaus sind die drei häufigsten Typen solcher Immobilien. Hofhäuser oder Atriumhäuser sind zwei weitere Formen. Gebaut sein kann ein Einfamilienhaus als Bungalow sowie auch mehrgeschossig. In den unterschiedlichsten Größen gibt es Einfamilienhäuser sowie auch in unterschiedlicher Ausgestaltung wie zum Beispiel als Siedlungshaus innerhalb einer Siedlung oder auch als Villa oder Landhaus. Ferien- und Wochenendhäuser stellen eine Sonderform dar und werden eigentlich nicht im engeren Sinne zu den Einfamilienhäusern gerechnet. Zumindest zu dem Zeitpunkt nicht, in dem sie nicht bewohnt werden.
Aus individuellen Vorstellungen entstehen Einfamilienhäuser oder werden auch in Serie hergestellt. Für diesen Fall ist ein Prototyp des Hauses, das sogenannte Musterhaus, entworfen worden. Für Architekten sind Einfamilienhäuser Herausforderungen . Eine lange Tradition hat diese Form von Immobilien und seine Vorläufer in der Baugeschichte. Bereits in der Antike waren Einfamilienhäuser in Form der römischen Villa, welche dem Einfamilienhaus nahekommt, eine wichtige Aufgabe für die damaligen Architekten. Das Thema tauchte dann für die Architekten wieder in der Renaissance auf und seit dem 19. Jahrhundert und verstärkt in der Moderne. Für einen Bebauungsplan gibt es in Deutschland gewisse Gestaltungsvorgaben. In diesem Rahmen können sehr unterschiedliche Einzelgebäude der Bauherren entwickelt werden. Eine Alternative dazu bilden die ganzheitlich geplanten Siedlungen, die eine gemeinsame Architektursprache haben.
Die Selbstbestimmtheit, unter anderem bezüglich der Gebäudegestaltung, ist einer der wesentlichen Vorteile solcher Immobilien im Gegensatz zur Eigentums- oder Mietwohnung. Insbesondere bei den freistehenden Einfamilienhäusern trifft dieser Vorteil zu. Hier bietet sich dem Eigentümer die größte Gestaltungsfreiheit. bezüglich des Gebäudes und des Gartens.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 17.03.2008 |
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