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Finanzen


 

Hypotheken

von Harm Wulff; veröffentlicht am 12.02.2008
Der Begriff Hypothek kommt ursprünglich aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie Unterpfand. Mitunter wurde das Wort auch als Synonym für Belastung gebraucht. Zum Beispiel zu Gründungszeiten der Bundesrepublik Deutschland wurden die Verbrechen der NS-Diktatur von 1933-1945 als schwere Hypothek bezeichnet. Laut Paragraph 1113 des BGB ist darunter ein Grundpfandrecht eine Pfandverschreibung zu verstehen. Die Verschreibung des Pfandes bezieht sich dabei auf immobile Waren. Rein juristisch wird dazu ein beschränkt dingliches Recht an einem Grundstück gesagt. Sie gehört also zu den Grundpfandrechten, und wird im Wesen der Kreditinstitute verwendet, um Kredite zu sichern. Sie macht es zum Beispiel dem Gläubiger, genannt Hypothekar, möglich sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung eines durch eine Hypothek belasteten Grundstücks zu befriedigen. Es muss dabei eine durch eine Hypothek gesicherte Forderung gegen den Schuldner vorliegen. Als Inhaber einer Hypothek besteht das Recht der Zahlungsaufforderung eines bestimmten Geldbetrages aus einem Grundstück. Er ist also berechtigt über eine Zwangsvollstreckung das Grundstück zu verwenden, um die Geldschulden zu bekommen. Der Schuldner hat die Möglichkeit dieser Zwangsvollstreckung zu entgehen, indem er an den Gläubiger zahlt. Dem Gläubiger wird also wegen der Hypothek das Grundstück verpfändet. Wenn mehr Hypotheken ein Grundstück belasten, dann werden die Gläubiger nach einer festen Rangordnung zufrieden gestellt. Zustande kommt eine Hypothek durch dass sich einig werden von Eigentümer und dem Inhaber der Forderung. Sie kann in das Grundbuch eingetragen werden. Bei einer Briefhypothek erfolgt keine Eintragung in das Grundbuch. Hier erfolgt die Übertragung durch Übergeben eines gesonderten Briefes. Die Hypothek übernimmt damit komplett der neue Eigentümer. In der heutigen Zeit erfolgt nur noch bei einem Fünftel aller Grundstücksbelastungen die Bestellung als Hypothek. In der Praxis hat sich hier immer mehr die Grundschuld durchgesetzt. Häufig zum Einsatz kommt sie aber noch bei der Zwangshypothek, der Bauhandwerker sowie Sicherungshypothek. Der Schuldner kann bei dieser Art von Finanzierung von günstigen Zinsen und wegen der langen Laufzeit von einer niedrigen monatlichen Abzahlung profitieren. Der Kreditgeber ist gegen eine mögliche Nichtrückzahlung der Schulden zusätzlich abgesichert.


Informationen zum Autor
NameHarm Wulff
Emailviando.de[at]gmx.de
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veröffentlicht am12.02.2008
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