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Finanzen


 

Hinterbliebenenschutz einer Rürup Rente

von Markus Köhler; veröffentlicht am 22.03.2009

Die Rürup Rente bietet eine optimale Möglichkeit um steueroptimiert etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun. Viele Bundesbürger profitieren deshalb schon von der Rürupförderung und wandeln einen Teil Ihrer Steuerlast in Rentenleistungen um. Es gibt wohl keine schönere Form, um das Finanzamt an der eigenen Altersvorsorge zu beteiligen. Doch wie bei vielen staatlich geförderten Maßnahmen, muss man auch bei der Rürup Rente einige Spielregeln beachten. Zum einen darf das gesparte Kapital in einem Rürupvertrag nicht als Einmalauszahlung an den Versicherungsnehmer zurückfließen und zum anderen gibt es eine eingeschränkte Hinterbliebenenabsicherung.


Denn die Rürup Rente ist im Gegensatz zur Riester Rente der kleine Bruder der gesetzlichen Rentenversicherung. So sind bei der Rürup Rente ebenfalls nur die Ehepartner und die versorgungsberechtigten Kinder im Todesfall erbberechtigt. Im gesetzlichen System wird dann eine Witwen- bzw. Witwerrente oder eine Waisenrente in Abhängigkeit der erarbeiteten Altersrente des Verstorbenen ausbezahlt. Auch bei der Rürup Rente ist das vorhandene Vermögen die Grundlage für die Kalkulation einer Hinterbliebenenrente. Abhängig vom Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die von der privaten Versicherungswirtschaft angeboten werden.


Tritt der Todesfall beispielsweise vor dem geplanten Renteneintritt ein, so wird in der Regel eine Hinterbliebenenrente aus dem dann vorhandenen Vermögen kalkuliert. Bei einigen Versicherungsunternehmen besteht die Möglichkeit, dass gesparte Kapital in einen Rürupvertrag des Ehepartners zu übertragen. Hat der Ehepartner noch keinen eigenen Rürupvertrag, so kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.


Beim Todesfall in der Rentenphase kann man bei den meisten Versicherungsunternehmen eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Es werden in der Regel Garantiezeiten zwischen 5 und 25 Jahren angeboten. Allerdings geht diese Absicherung zu Lasten der eigenen Rentenleistung. Alternativ gibt es auch hier die Hinterbliebenenrenten. Zu Kalkulation der Hinterbliebenenrente werden die ausgezahlten Rentenleistungen, vom vorhandenen Vermögen zum Zeitpunkt des Renteneintritts abgezogen. Das verbliebene Restkapital bildet dann die Grundlage für die Kalkulation der Rentenleistung. Auch die so kalkulierte Hinterbliebenenrente wird dann lebenslang bezahlt.



Informationen zum Autor
NameMarkus Köhler
Emailinfo[at]bk-infoportale.de
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veröffentlicht am22.03.2009
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