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Finanzen


 

Haushaltsnahe Dienstleistungen erklärt

von Martin Kuschig; veröffentlicht am 08.12.2007
Haushaltsnahe Dienstleistungen kann man von der Steuer absetzen. Dieser Artikel soll Erklärungen und Tipps bieten.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?


Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die in einem Haushalt durchgeführt werden. Nur die Arbeitskosten zählen dazu, nicht jedoch die Materialkosten. Dazu zählen beispielsweise Handwerkerkosten für die Installation einer Heizung, zum Anstreichen der eigenen vier Wände oder auch die Gartenarbeit eines Gärtners. Auch Kinderbetreuung und Pflegeaufwendungen zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?


Sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Lässt ein Mieter beispielsweise auf eigene Kosten einen neuen Bodenbelag verlegen, so sind die anfallenden Kosten für die Arbeitsleistung abzugsfähig. Selbst die vom Vermieter berechneten Nebenkosten können geltend gemacht werden, allerdings muss der Vermieter dazu in der Nebenkostenabrechnung eine genaue Aufschlüsselung der entsprechenden Kosten zur Verfügung stellen.

Nach und nach werden die abzugsfähigen Tätigkeiten ausgeweitet - so kann neuerdings auch die Reparatur eines Haushaltsgeräts geltend gemacht werden. Betriebliche Aufwendungen jeder Art zählen nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen - es muss sich um einen privaten Haushalt handeln.

Was ist zu beachten


Wichtig ist, dass keine Rechnung bar beglichen wird. Das Finanzamt schreibt eine Zahlung auf elektronischem Weg vor, da neben der Rechnung auch ein Kontoauszug als Beleg der erfolgten Zahlung erforderlich ist. Abzugsfähig sind immer nur die Kosten, die im entsprechenden Kalenderjahr tatsächlich gezahlt wurden.
Für bestimmte Tätigkeiten gibt es bestimmte Maximalbeträge, de abzugsfähig sind. So ist kann man für die Beschäftigung einer Putzfrau auf 400-Euro Basis zehn Prozent der Kosten direkt von der Steuerlast abziehen, insgesamt jedoch nicht mehr als 510 Euro. Für Pflegedienstleistungen und andere Tätigkeiten gelten abweichende Grenzen. Insgeamt kann man theoretisch bis zu 1800 Euro Steuern durch diese Regelung sparen.

Änderungen 2008


Die Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, die seit 2006 gewährt werden, dienen prinzipiell der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Aus diesem Grund sind 2008 Erweiterungen der anrechenbaren Tätigkeiten geplant. So werden möglicherweise demnächst auch Leistungen berücksichtigt, die an einer Ferienwohnung oder dem Ferienhaus verrichtet werden.

Fazit


Unter dem Strich sind haushaltsnahe Dienstleistungen eine hervorragende Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Die Steuervergünstigung reduziert nicht nur den zu versteuernden Geamtbetrag, sondern wird direkt von den zu zahlenden Steuern abgezogen.



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NameMartin Kuschig
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veröffentlicht am08.12.2007
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