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Gründungszuschuss und Sozialversicherung
von Andrea Delp; veröffentlicht am 07.07.2008
Der Gründungszuschuss ist eine der beliebesten Förderungen für Existenzgründungen. Wer eine Existenzgründung wagt und arbeitslos gemeldet ist, kann den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen. Das gilt allerdings nur für Gründer mit dem Arbeitslosengeld Eins. Wer das Arbeitslosengeld Zwei bezieht, hat keinen Anspruch auf eine Förderung einer Existenzgründung und der Gründungszuschuss ist in diesem Falle gar nicht relevant. Die Arbeitsagenturen genehmigen beim Gründungszuschuss eine Förderung, die über mindestens neun Monate ausgezahlt wird. Dabei orientiert sich die Auszahlung an der Höhe des Arbeitslosengeldanspruches pro Monat. Diesem Betrag wird dann noch pauschal ein Betrag von 300 EUR hinzugerechnet und schon ist die Höhe des Gründungszuschusses ermittelt.
Die Pauschale von 300 EUR kann auch über die neun Monate hinaus gewährt werden. Die Arbeitsagentur kann im Anschluss an die erste Phase des Gründungszuschusses dann über weitere sechs Monate 300 EUR monatlich ausbezahlen. Hierauf besteht allerdings kein Anspruch. Genrell dient die Pauschale von 300 EUR der Finanzierung der Sozialversicherung. Wer sich selbstständig macht, hat keinen Arbeitgeber und keine Arbeitsagentur mehr, die ganz oder teilweise für die Kosten aus der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Arbeitslosenversicherung aufkommen. Dies muss nun aus der eigenen Tasche bezahlt werden; auch beim Gründungszuschuss.
Gründer sollten sich dabei vor Augen halten, dass ein Betrag von 300 EUR nicht reicht, um alle Kosten aus der Sozialversicherung decken zu können. Insofern kann diese Pauschale im Zusammenhang mit dem Gründungszuschuss zwar als "Beitrag" zum Ganzen betrachtet werden, nicht aber als Deckung der Kosten. Dabei verschlingen Kranken- und Rentenversicherung die grössten Beträge. Die Pflege und Arbeitslosenversicherung sind deutlich günstiger. Vielen Gründern ist nicht bekannt, dass eine freiwillige Arbeitslosenversicherung möglich ist. Aufgrund des geringen Beitrages ist es durchaus ratsam, diese abzuschliessen. Sie erhalten bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur Informationen darüber. Selbstverständlich müssen Sie hierfür dann einige Formulare ausfüllen. Aber für einen kleinen Betrag und etwas Schreibaufwand ist man dann abgesichert.
Letztlich ist jede Existenzgründung ein Risiko. Der Gründungszuschuss und die Pauschale helfen dabei, dieses Risiko etwas zu mindern. Abfangen lässt es sich jedoch nicht. Dafür sind Gründer dann aber auch Unternehmer, die bei guter Geschäftsidee und professioneller Umsetzung durchaus gute Erfolgschancen haben. Dabei gehört der Businessplan selbstverständlich auch zur Gründungsvorbereitung. Der Businessplan ist ausserdem wichtig für den Antrag auf Gründungszuschuss. Mit einer intensiven Gründungsvorbereitung kommen Gründer dem Erfolg einen grossen Schritt näher und dann lohnt sich auch der Gründungszuschuss.
Autor: Andrea Delp
Kontakt: info(at)amaveo.de
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 07.07.2008 |
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