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GKV im Vergleich mit der PKV
von Lars Blechschmidt; veröffentlicht am 04.02.2008
Viele Menschen fragen sich, was es mit der privaten Krankenversicherung auf sich hat. Die PKV ist eine Versicherung, welche den Versicherungsnehmer für die zu erwartenden Kosten versichert, welche aus Krankheiten, Unfällen und Gesundheitsvorsorge resultieren können. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, welches nach privatem Recht geführt wird. In der PKV wird nach drei Tarifen unterschieden:
1. Der Vollversicherung, bei welcher der Versicherte seine kompletten Krankheitskosten über die PKV abrechnet,
2. die Teilversicherung, bei welcher nur ein Teil der Risiken abgesichert ist und
3. die Zusatzversicherung, eine Versicherung welche ganz ausdrücklich bestimmte Versorgungslücken oder Risiken versichert, beispielsweise als Ergänzung zu einer bereits bestehenden Versicherung.
Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung, richtet sich der Versicherungsbeitrag nicht nach dem Einkommen des Versicherten, sondern wird nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Bei diesem Prinzip werden die individuellen Risiken wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, u.ä. einerseits berücksichtigt, andererseits noch das gewünschte Leistungsspektrum. Daraus wird dann der Versicherungsbeitrag des Versicherungsnehmers errechnet. Im Gegensatz zur GKV gibt es in der PKV keine Familienversicherung, bei welcher die Kinder Beitragsfrei mitversichert werden. Kinder müssen entsprechend mit einem eigenen Beitrag versichert werden. Allerdings müssen für Kinder keine Pflegeversicherung bezahlt werden, erhalten aber auch kein Kinderkrankengeld. Andererseits entfallen Zuzahlungen bei Medikamenten oder aber auch die Praxisgebühr. Es wird nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Der Versicherte geht erst einmal in Vorleistung und reicht dann die ausgelegten Belege bei der PKV ein, welche ihm nach einer Prüfung die Kosten erstattet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet die Versicherungsprämie eine so genannte Altersrückstellung. Diese werden als Kapitalanlagen verzinst. Allerdings ist dabei zu beachten, dass es zurzeit noch nicht möglich ist, bei einem Versicherungswechsel, diese Rückstellungen mitzunehmen. Die Leistungen der PKV sind im Allgemeinen umfangreicher als in der GKV. Im Zuge der Gesundheitsreform müssen alle privaten Versicherer seither einen so genannten Basistarif anbieten, welcher sich an den Leistungen der Gesetzlichen Versicherer orientiert.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 04.02.2008 |
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