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Neue Eigenheimförderung (Wohn-Riester) kommt!
von Detlef Staroste; veröffentlicht am 19.03.2008
Die eigenen vier Wände als Rente
Förderung der Eigenheimrente ist auf dem Weg
Wer keine Miete mehr zahlen muss, reduziert seine Lebenshaltungskosten im Alter deutlich. Die selbst genutzte Wohnimmobilie ist deshalb ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge. Seit 01.01.2008 wird der Erwerb wieder staatlich gefördert. Die Planungen zur so genannten Eigenheimrente (im Volksmund „Wohn-Riester“ genannt) basieren auf den Eckpunkten, auf die sich die Große Koalition bereits im Oktober 2007 verständigt hat.
Der Artikel steht unter http://www.staroste-partner.eu/wiki/Aktuelles zum download zur Verfügung.
Wie soll die Eigenheimrente funktionieren?
Die Regelungen der Riester-Förderung sollen künftig auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten. Das heißt: Mit den Riester-Zulagen wird auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses belohnt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnung selbst genutzt wird.
• Wie bei allen Riester-Produkten gilt: In der Sparphase sind die Bei-träge steuerfrei. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert.
• Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sparer wählen: Begleichen sie die Steuerschuld auf einen Schlag, dann müssen sie nur 70% des geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz begleichen. Förderberechtigte können sich aber dafür entscheiden, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt zu versteuern.
• Grundlage für die Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung, nicht dagegen der Nutzungswert.
• Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden dementsprechend zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt.
• Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden. Eine solche \\\"Entnahmemöglichkeit\\\" wird auch für den Beginn der Auszahlungsphase vorgeschlagen, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie entschulden zu können. Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags ist nicht mehr zwingend erforderlich.
• Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Immobilien gehören künftig zu den begünstigten Anlageprodukten.
• Wohnungsbauprämien sollen künftig nur noch gewährt werden, wenn das gesparte Kapital in Wohnimmobilien investiert wird. Bisher kann es nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit stärker auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet.
Weitere Infos unter http://www.staroste-partner.eu
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 19.03.2008 |
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