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Die Eifersucht auf ein Haustier
von Brigitte Müller; veröffentlicht am 27.08.2007
Richtig gelesen! Hier geht es nicht um ein eifersüchtiges Haustier (hier Katze), sondern um die Eifersucht eines Lebenspartners (Mann oder Frau) auf die Katze. Wenn man einer Statistik von 2004 glauben darf, leben rund 7,5 Mio Katzen in deutschen Haushalten. Ganz besonders Singles – von denen gibt ja immer mehr – bevorzugen aus unterschiedlichen Gründen das Zusammenleben mit einer oder mehreren Katzen. Der alleinstehende Katzenliebhaber stellt sich voll und ganz auf seine Mieze ein. Die Wohnung, das Bett, das Sofa, einfach alles wird mit dem geliebten samtpfotigen Freund geteilt. Leben und leben lassen – denn genau das zeichnet ja eine tolerante „Wohngemeinschaft“ aus – nicht nur zwischen Katze und Mensch!
Doch was passiert, wenn plötzlich ein neuer, zweibeiniger Lebenspartner in diese traute Tier-Mensch-Beziehung tritt? Was passiert, wenn dieser Mensch (Mann oder Frau) die Katze angeblich akzeptiert, in Wahrheit aber mit Tieren (hier speziell mit Katzen) gar nichts am Hut hat und eifersüchtig auf die Katze wird, weil sie die besten und kuscheligsten Plätze in der Wohnung/Bett belegt, weil sie von Frauchen oder Herrchen oft gelobt und gestreichelt wird?
Es kommt zu großen Problemen! Gelingt es dem Katzenhalter nicht, zwischen seinem Tier und dem neuen Lebenspartner zu vermitteln, wird es tägliche Reibereien mit dem Partner geben und großen Stress bei der Katze auslösen. In den unglücklichsten Fällen kommt es zur Trennung, und zwar nicht von dem intoleranten Partner, sondern von der Katze.
Dies ist ein allzu häufiger Grund für die Abgabe einer Katze. Die Katzen landen dann im Tierheim oder beim Katzenschutzbund unter der fadenscheinigen Behauptung „aggressiv“ oder „unsauber“ zu sein, denn die wahren Abgabegründe werden gerne verschwiegen.
Katzenhalter, die in einer solchen Situation sind, sollten sich darüber klar sein, dass sich hinter Eifersucht krankhafte Selbstzweifel und egoistisches Besitzdenken verbergen. Die Eifersucht würde sich auch gegen ein Kind richten, das - anstelle eines Haustieres - in trauter Zweisamkeit mit seiner Mutter oder seinem Vater lebt.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 27.08.2007 |
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