Bei der Deutschen Bank AG handelt es sich gemessen an der Summe der Bilanzen sowie Mitarbeiter um das größte Finanzinstitut in Deutschland. Sie ist die Zentralbank aller deutschen Banken. Ihren zentralen Sitz hat sie im Bundesland Hessen in der Stadt Frankfurt am Main. Im Inland unterhält sie neun Hauptverwaltungen, ehemalige Landeszentralbanken sowie 47 Filialen. Wichtige Zweigniederlassungen im Ausland befinden sich in den Städten London, New York City, Singapur sowie Sydney. Entstanden ist das Kreditinstitut durch Übernahmen sowie Fusionen mit anderen Banken. Die Aufgaben sind im Paragraph 3 des Bundesbankgesetzes verankert. Sie leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Gewährleistung der Preisniveaustabilität sowie zur Verwaltung der Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Wirken trägt mit bei beim Umsetzen der Europäischen Geldpolitik und damit zur Stabilität der Euro-Währung. In vielen Europäischen sowie internationalen Gremien setzt sie sich mit Fragen, was die internationale Wirtschafts und Währungspolitik sowie die globalen Finanzsysteme betrifft, auseinander. Als die zentrale Bank aller deutschen Kreditinstitute wird von ihr zentrales Bargeld an die untergebenen Banken zur Verfügung gestellt, europäische Banknoten sowie Münzen in den Verkehr gebracht und für ein reibungsloses Abwickeln des Zahlungsverkehrs sowohl im In als auch Ausland gesorgt. Zu den Aktivitäten gehört neben dem Management der offiziellen Währungsreserven von Deutschland auch die Bankaufsicht. Damit spielt sie eine wichtige Rolle was die Sicherstellung der Stabilität sowie Funktionsfähigkeit des Finanzsektors betrifft. Als Staatsbank werden von ihr kostenlos Konten auf Bundes, Landes und Kommunalebene geführt. Ihr ist es nicht erlaubt Kredite an die öffentliche Hand zu vergeben. Das ist auf ihre geschichtlich schlechten Erfahrungen in Bezug auf die Finanzierung beider Weltkriege zurückzuführen. Das höchste Organ der Deutschen Bundesbank ist der Vorstand. Er besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten sowie zwei weiteren Mitgliedern aus dem Vorstand. Diese vier Leute schlägt die Bundesregierung vor. Bei weiteren vier Mitgliedern macht der Bundesrat Vorschläge. Die Bestellung der gesamten Vorstandsmitglieder erfolgt vom Bundespräsidenten im Normalfall für acht Jahre. Das Minimum liegt bei fünf Jahre. Auch eine öffentliche Fachbibliothek sowie ein sich anschließendes Geldmuseum gehört zum Angebot dieser Bank.