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Arbeit & Bildung


 

Das neue, umfassende Arbeitsrecht

von Andreas Stöckl; veröffentlicht am 06.05.2007
Das Arbeitsrecht regelt die in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehenden Rechtsfragen. Dieses Verhältnis wiederum wird durch den Arbeitsvertrag gestaltet. Doch das Arbeitsrecht ist da zum Schutz beider Vertragspartner, erklärt ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Die gesetzlichen Regelungen sind auf verschiedene Gesetze verteilt, wobei es Gesetze gibt, die für alle Arbeitnehmer/innen gelten und einen bestimmten Aspekt des Arbeitsvertrages regeln (z.B. Urlaubsgesetz), aber auch Gesetze, die das Arbeitsverhältnis umfassend für eine bestimmte Berufsgruppe regeln (z.B. Angestelltengesetz).
Deshalb lässt sich das Arbeitsrecht zwar nicht verallgemeinern, aber zum besserem Verständnis in folgende Gebiete gliedern:
Arbeitsvertragsrecht oder Arbeitsverhältnisrecht / Individualarbeitsrecht : das sind all jene Rechtsvorschriften, die die individuelle Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in regeln. Dabei geht es um Fragen der Begründung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages und um die Rechte und Pflichten aus diesem Arbeitsvertrag, die die Partner des Arbeitsvertrages (Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in) treffen.
Zum Arbeitsverhältnisrecht wird auch das Arbeitnehmerschutzrecht gezählt. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Schutznormen, die an das Arbeitsverhältnis anknüpfen. Diese Rechtsvorschriften verknüpfen oftmals arbeitsvertragsrechtliche und arbeitnehmerschutzrechtliche Aspekte, wie zB das Arbeitszeitgesetz etc ...
Arbeitsverfassungsrecht (Kollektivarbeitsrecht): das sind jene Rechtsvorschriften, die die Struktur, Funktion und Organisation der überbetrieblichen (Berufsverfassungsrecht) und betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsverfassungsrecht) regeln. Das wichtigste Gesetz ist das Arbeitsverfassungsgesetz das vor allem die rechtlichen Grundlagen für die Kollektivverträge - regelt.
Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern auszugleichen. Praktisch gesehen beschäftigt sich das Arbeitsrecht zum Beispiel mit folgenden Fragen:
Kündigung, Abfertigung, An/Abmeldung von Mitarbeitern, Franchising, Urlaub Arbeitnehmerschutz, Arbeitsinspektorat, Lehre,  Arbeitsplatzevaluierung, Aus-/Weiterbildung, Beendigung Arbeitsverhältnis, Saisoniers, Beschäftigungsformen, fristlose Entlassung, Betriebliche Versicherung, Betriebsauflösung, Betriebsgründung, Betriebsübernahme, Dienstreise, Teilzeit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzergonomie, Mobbing, Ferialpraxis,  Dienstverhinderung, Gleitzeit, Urlaubsgeld, befristetes Dienstverhältnis, Teilzeit, Vollzeit, Nebenerwerb, Karenz, Krankmeldung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsrat, Arbeitslosengeld, Überstunden, ....  
Auch die neuen dazukommenden EU-Bestimmungen haben das Arbeitsrecht beeinflusst, deshalb haben auch die österreichischen Arbeitsrecht-Anwälte bei diesen, komplexen Fragen auch volle Hände zu Tun.


Informationen zum Autor
NameAndreas Stöckl
Emailstoeckl[at]cyberhouse.at
Homepagewww.cyberhouse.at
Anzahl Artikel10   alle Artikel zeigen
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veröffentlicht am06.05.2007
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