|
|
   |
Der Bußgeldkatalog aus Flensburg
von Frank Müller; veröffentlicht am 12.10.2007
Der Bußgeldkatalog von Flensburg wurde zuletzt am 13. November des Jahres 2001 grundlegend aktualisiert und erneuert. Von diesem Zeitpunkt an gelten sämtliche Vorschriften auch bundesweit. Der Bußgeldkatalog von Flensburg enthält alle Regelungen, nach denen es eine Verwarnung gibt oder ein Fahrverbot angeordnet wird aufgrund von Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen wurden.
Der Bußgeldkatalog von Flensburg beinhaltet allerdings nur die „Strafen“ für Fehler, die fahrlässig bzw. unter gewöhnlichen Umständen begangen wurden. Das heißt, dass eine Bußgeldstelle oder auch ein Tatrichter noch wesentlich höhere Gelder verlangen können. Wenn sich ein Bußgeld im Rahmen von maximal 35 Euro bewegt, so kommt das lediglich einer Verwarnung gleich. Das heißt, die Tat wird nicht im Zentralregister in Flensburg festgehalten. Nur wenn das Bußgeld eine Höhe von 40 Euro oder mehr erreicht, werden vier Punkte eingetragen.
Es gibt auch Fälle, für die bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr wie 30 km/h in geschlossenen Ortschaften ein Fahrverbot auszusprechen ist. Das bedeutet, dass bei einem Vergehen dieser Art ein Regelfahrverbot zwischen ein und drei Monaten angeordnet werden kann. Lediglich bei Einzelfällen kann auf ein derartiges Verbot verzichtet werden und diese müssen sehr gut begründet werden.
Wenn ein Bußgeld verhängt wird, so sollte gewusst werden, dass zu diesem Betrag auch noch Gebühren hinzukommen. Das sind Auslagen für den Erlass und auch die Zustellung des Bescheids. Diese betragen 25,60 Euro und es sind darin 3,05 Euro für den Versand und 20 Euro Bearbeitungsgebühren enthalten. Bei Geschwindigkeitsmessungen werden auch bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h 3 km/h und bei Geschwindigkeiten, die darüber liegen drei Prozent des Wertes als eine Art Toleranz abgezogen. Der Bußgeldkatalog von Flensburg greift also nicht rigoros und es gibt auch gewisse Kalkulationen, dass Messungen von Geschwindigkeiten nicht immer ganz genau sind. In der Praxis ist es auch nicht immer so einfach wie hier dargestellt, dass der Bußgeldkatalog von Flensburg angewandt werden kann. Die Strafen sind zwar einheitlich und es gibt dennoch noch einige Unterschiede zwischen den jeweiligen Bundesländern.
|
   |
|
|
   |
Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 12.10.2007 |
| gelesen | 2151 mal |
| Bewertung | 0.00 von 5.00 mit 0 Stimmen |
| Ihre Bewertung |
|
|
   |
|
|
|
|