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Gesundheit


 

Brustverkleinerung

von gudrun krec; veröffentlicht am 10.05.2007
Brustverkleinerung - ein häufiger Eingriff
Viele Frauen klagen über Beschwerden,die durch eine zu grosse und schwere Brust entstehen. Tatsächlich kann ein zu grosses Gewicht der Brüste zu schweren Haltungsschäden, Kopfschmerzen und Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich führen.

Manche Frauen klagen aber auch über ein unerwünschtes Hängen der Brüste, was nicht selten auch das Selbstbewusstsein untergraben kann.

Eine Brustverkleinerung ist hier die Lösung.Hier kann das Volumen der Brust verkleinert werden, sodass oben genannte Probleme verschwinden.Ausserdem kann man eine Brustverkleinerung mit einer Straffung und Verlagerung der Brustwarzen kombinieren oder Asymmetrien beseitigen. Die Brustverkleinerung ist von Dauer und muss nicht wiederholt durchgeführt werden.Man sollte allerdings nicht zunehmen, denn das könnte sich auch auf das Volumen der Brüste auswirken.Eine neuerliche Erschlaffung, bedingt durch das Alter muss auch in Kauf genommen werden.
Brustverkleinerung ist heute von allen Brustoperationen einer der meistdurchgeführten plastisch-chirurgischen Eingriffe und zählt nicht zu Schönheitsoperationen.

Absolute Risikofreiheit kann bei keinem operativen Eingriff gewährleistet werden. Allerdings treten Thrombosen oder Embolien in Folge einer Brustverkleinerung erfahrungsgemäß nur vereinzelt auf.

Man sollte bevor man sich so einem Eingriff unterzieht, aber auch bedenken, dass eine Brustverkleinerung in manchen Fällen zu einer Beeinträchtigung der Stillfähigkeit führen kann.Daher ist es sinnvoll, bei geplanter Schwangerschaft erst mal keine Brustverkleinerung durchführen zu lassen.

Viele Frauen haben Angst vor diesem doch relativ grossen Eingriff.

Aber die modernen Behandlungstechniken schonen das Gewebe und sind keimfrei. Deswegen wird nur noch in seltenen Fällen über Wundinfektionen, Entzündungen oder Gewebeverlust berichtet.

87 % aller Frauen,die sich einem solchen Eingriff unterzogen haben, sind mit dem Operationsergebnis zufrieden und würden es wieder machen lassen.
Soweit eine Brustverkleinerung medizinisch indiziert, das heißt erforderlich ist, hat die Krankenkasse in der Regel die Kosten des Eingriffs zu übernehmen. Viele Krankenkassen weigern sich aber in letzter Zeit und verweisen auf andere Therapiemöglichkeiten wie Krankengymnastik, Gewichtsreduktion, Psychotherapie und ähnliches. Da durch diese Maßnahmen die Ursache der Beschwerden aber häufig nicht behoben werden kann, ist die Situation für die Frauen frustran.

Eine medizinische Indikation ist durch entsprechende fachärztliche Gutachten nachzuweisen. Der behandelnde Arzt muss darin bestätigen, dass die Operation seiner Ansicht nach zur Verhütung/Heilung/Linderung einer Krankheit unumgänglich ist. Dies kann ein behandelnder Plastischer Chiurg, Frauenarzt oder vorzugsweise ein behandelnder Orthopäde sein, der eine Bescheinigung darüber ausstellen kann, dass die übergroße Brust zu schmerzhaften Beschwerden und Komplikationen im Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule führt und die Beschwerden über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren nicht durch Krankengymnastik/Physiotherapie oder gleichwertige Behandlungen gebessert werden konnten.

Weiterführende Informationen über die unterschiedlichen Methoden, Beachtenswertes zur Vorbereitung und zur Nachsorge, Interviews, Spezialisten und Schönheitskliniken für eine Brustverkleinerung finden Sie direkt auf myBody.de



Gudrun Krec, Heilpraktikerin und
ganzheitliche Lebensberaterin
www.mediale-lebenshilfe-online.de
www.esoterikwelt.eu


Informationen zum Autor
Namegudrun krec
Emailinfo.ocko[at]t-online.de
Homepagewww.mediale-lebenshilfe-online.de
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veröffentlicht am10.05.2007
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