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Berufsunfähigkeit
von Dr. Alexander Pannier; veröffentlicht am 01.06.2007
Berufsunfähigkeit ist ein Risiko, das von den meisten Menschen unterschätzt wird. Tatsächlich aber müssen etliche Arbeitnehmer durch die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden. Dann reicht die gesetzliche Rente meistens nicht aus, um den zuvor gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Noch weniger, um zusätzliche Pflegekosten abzudecken. Eine der effektivsten Möglichkeiten sich selbst und seine Familie vor finanziellen Einbußen zu bewahren, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV).
Was viele nicht wissen: diese Versicherung ist neben der Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Der Grund hierfür liegt auf der Hand, denn wir alle benötigen regelmäßige Einnahmen, um z. B. Urlaub zu machen, unser Haus oder eine Eigentumswohnung abzubezahlen oder das Studium der Kinder zu finanzieren. Diesen Verpflichtungen kann jedoch nur nachkommen, wer ein regelmäßiges Einkommen hat.
Wenn aber plötzlich und schlimmstenfalls langfristig die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit wegfällt, ist die finanzielle Existenz schlagartig bedroht. Sicher vor einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ist niemand. Auslöser hierfür können ein Arbeitsunfall, plötzliche oder chronische Rückenleiden sowie Herz- und Kreislauferkrankungen oder psychische Probleme sein.
Seit 2001 gelten für den Fall von Berufsunfähigkeit neue Regelungen, die zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Sie betreffen alle ab 1961 geborenen Beruftätigen. Diese erhalten anstelle einer Berufsunfähigkeitsrente nunmehr eine einheitliche zweistufige Erwerbsminderungsrente von etwa 38% ihres letzten Bruttoeinkommens. Hinzu kommt, dass der volle Betrag nur denjenigen zusteht, die durch Krankheit oder Unfall weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Wer aber noch drei bis sechs Stunden arbeitsfähig ist, bekommt lediglich die Hälfte. Bei der angenommenen Arbeit muss es sich nicht um eine Tätigkeit im erlernten Beruf handeln. Wenn z. B. ein Ingenieur nach einem Arbeitsunfall mehr als sechs Stunden pro Tag als Parkhauswächter arbeitet, bekommt er keine Erwerbsminderungsrente, da er weiterhin erwerbsfähig ist. Konkret heißt das: erst wer so gut wie gar nicht mehr arbeiten kann, hat einen Anspruch auf staatliche Rente. Das aber nur, wenn er in den vorhergehenden fünf Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Einen umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz bieten Erwerbsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen allein nicht. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Hingegen zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung meistens schon eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 01.06.2007 |
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