von Karsten Schiefelbein; veröffentlicht am 23.04.2008
Baufinanzierung in der Probezeit ? - Auch dann finden sich Lösungen
Essen, 22.04.2008
Ein neues Anstellungsverhältnis beginnt in Deutschland in aller Regel mit einer Probezeit und diese beträgt in den allermeisten Fällen sechs Monate. Wer sich in dieser Zeit nach einer Baufinanzierung umschaut weil er unglücklicherweise gerade in einer solchen Probezeit seine Traumimmobilie gefunden hat erntet bei Finanzierungsanfragen bankseitig meist pauschale Absagen. 'Tut mir leid, Ihre Finanzierungsanfrage können wir erst prüfen wenn die Probezeit beendet ist und kein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt...'; so lautet meist die standardisierte Antwort der Kundenbetreuer bei den Banken. An sich ist das durchaus nachvollziehbar, hängt doch gerade eine Baufinanzierung mit ihrer typischen Laufzeit von 25 Jahren und mehr von der Nachhaltigkeit des Einkommens der Darlehensnehmer ab. Wer arbeitslos wird kann sich die Finanzierungsrate nicht mehr leisten und kommt damit schnell in finanzielle Bedrängnis.
Doch auch hier gibt es Lösungen. So weist Karsten Schiefelbein, Geschäftsführer der Creativa Finanzmakler GmbH in Essen heute darauf hin dass es durchaus attraktive Finanzierungsangebote in der frühen Anstellungszeit gibt:" Selbst Kunden die sich noch in der Probezeit befinden können wir über ausgesuchte Kooperationsbanken durchaus attraktive Finanzierungsangebote stellen. Dabei liegt die Finanzierungsobergrenze sogar grundsätzlich bei 100% des Kaufpreises. Selbst eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital, also unter Einschluss der Erwerbsnebenkosten kann in der Probezeit in Einzelfällen über uns realisiert werden."
Wer in der Probezeit finanzierten möchte oder nur über einen befristeten Anstellungsvertrag verfügt sollte natürlich noch intensiver sein persönliches Risikomanagement beleuchten. Darunter versteht sich die Absicherung der Lebensrisiken (Hinterbliebenenschutz bei Tod, Schutz bei Berufsunfähigkeit,...) einerseits sowie die Beantwortung der Frage was zu tun ist wenn das Arbeitsverhältnis allen Erwartungen zum Trotz in der Probezeit gekündigt wird. Hier empfiehlt sich umso mehr ein ehrlicher Blick auf die persönlichen Rücklagen, die berufliche Qualifikation und den lokalen Arbeitsmarkt. Wer über eine hohe Qualifikation im Beruf verfügt und den Jobwechsle aus Eigenmotivation und Karriereperspektiven vollzogen hat kommt in einer solchen Situation für eine seriöse Baufinanzierung eher infrage als derjenige der nach langer Arbeitslosigkeit gerade erst den Weg zurück ins Berufsleben gefunden hat.
Eine Baufinanzierung während der Probezeit muss übrigens nicht teurer sein als üblich. "Einen generellen Zinszuschlag gibt es nicht.", so Schiefelbein. Ein generelles 'Nein' muss also hinsichtlich einer Baufinanzierungsanfrage auch in der Probezeit oder während einer befristeten Anstellung nicht hingenommen werden.