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Die Ausbildung zum Detektiv mit eigener Detektei
von Sandra Müller; veröffentlicht am 01.10.2008
Für den Beruf des Detektivs gibt es keine staatlich anerkannte Ausbildung, allerdings kann man in vielen Einrichtungen die erforderlichen Fähigkeiten erlernen.
Die Tätigkeitsfelder von einem Detektiv sind auf detektei-detektive.at anschaulich erklärt. Damit man jedoch in der Lage ist, diese Tätigkeiten überhaupt ausführen zu können, ist eine umfangreiche Fortbildung erforderlich. Der Bundesverband der deutschen Detektive hat daher einen Ausbildungsplan erarbeitet, in dem die Anforderungen an den Detektiv sowie die Ausbildungsinhalte ganz eindeutig definiert sind.
Nach diesem Ausbildungsplan muss ein angehender Detektiv über eine enorm hohe Flexibilität verfügen und auch mit einem guten Organisationsgeschick gesegnet sein. Zudem sollte er über ein logisch-kombinatorisches Denkvermögen und eine ausgeprägte Verlässlichkeit verfügen. Des Weiteren muss es sich um einen Bürger handeln, der bisher nicht strafrechtlich verfolgt wurde und er sollte eine gewisse Reife besitzen. Zudem ist es ein ungeschriebenes Gesetz, dass der Detektivanwärter mindestens 21 Jahre alt sein sollte.
Die erforderlichen theoretischen Kenntnisse erwirbt ein Detektiv im Unterricht in einem Seminar oder aber auch im Rahmen eines Fernstudiums. Zudem wird die Ausbildung im Idealfall durch ein Praktikum in einer Detektei unterstützt. Allerdings wird vom Anwärter für den Detektivberuf ein individuelles Eigenstudium erwartet und die Teilnahme an einer ganzen Reihe von Kurzseminaren.
Meist erlernt man im ersten Ausbildungsjahr die täglichen Aufgaben in einer Detektei kennen und wird mit einzelnen Maßnahmen auf seine persönliche Eignung, Auffassungsgabe und Anpassungsfähigkeit geprüft. Die Praxis wird beim Fernunterricht meist anhand von Fällen geübt. Im zweiten Ausbildungsjahr geht es ans Eingemachte, denn dann bekommt der Detektiv-Azubi erste Aufträge erteilt, die er selbständig bearbeiten muss. Durch kleinere Seminare erfährt er mehr über die aktuellen Geschehnisse auf der rechtlichen Seite und wird mit den unterschiedlichen Methoden der Detektive vertraut gemacht. Die Leistungen des Auszubildenden werden vom Ausbilder bewertet, sodass dieser dann die Abschlussprüfung machen kann. Ist diese erfolgreich absolviert, dann kann er sich einen Gewerbeschein besorgen und sich mit einer Detektei selbständig machen. Er kann auch in einer Detektei, wie auf www.detektei.lu beschrieben, als Angestellter arbeiten.
Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 01.10.2008 |
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