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Bauen & Wohnen


 

Die verschiedenen Ausbaustufen beim Hausbau

von Harald Rupp; veröffentlicht am 22.10.2007
Die Hersteller von Massiv- oder Fertighäusern beweisen bezüglich der verschiedenen
Ausbaustufen über den Ausbauzustand sind sehr differenziert. Bei Abschluss des Bauwerkvertrages ist daher besonders auf die Formulierungen zu achten, die sich mit dem Fertigstellungsgrad des Hauses, also der Ausbaustufe befassen.

Man sollte meinen, dass die einfachste Ausbaustufe der komplette Ausbau als schlüsselfertiges Haus sein sollte. Aber auch hier gibt es krasse Unterschiede, daher ist bei dieser Formulierung der exakte Lieferumfang genauestens zu definieren.

Manch Bauunternehmer versteht unter einem schlüsselfertigen Haus durchaus ein Haus, das von außen fertiggestellt und abschließbar ist, bei dem jedoch noch erhebliche Innenausbauten vorzunehmen sind. Ähnlich verhält es sich mit dem Angebot eines bezugsfertigen Hauses. Bezugsfertig kann ein Haus auch dann sein, wenn sich Wände und Fußböden noch im Rohbauzustand befinden. Entscheidend wird immer sein, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung vereinbart worden ist.

Um sicher zu gehen, sollten in jedem Fall die Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser der „Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ erfüllt sein. Die „Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, dem Bauherren-Schutzbund, der Bundesarchitektenkammer, dem Bundesverband Deutscher Fertigbau, dem Verband Privater Bauherren und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland.

Neben der Differenzierung eines eigentlich komplett fertig erstellten Hauses, gibt es die Begriffe Ausbauhaus, Selbstbauhaus und Bausatzhaus. Auch dahinter verbergen sich unterschiedliche Ansichten der Hersteller.
Das
Ausbauhaus ist sicherlich für handwerklich begabte oder tätige Hausbauer eine die interessanteste Variante für den eigenen Hausbau. Beim Ausbauhaus kann der Bauherr verschiedene Gewerke aus dem Gesamtangebot herausnehmen und diese selber ausführen.

Aber Vorsicht! Zu beachten ist dabei vor allem, dass die Gewährleistung für dieses Gewerk und unter Umständen für andere Gewerke, die von dem selbst erstellten Gewerk abhängig sind, hinfällig ist.

Es empfiehlt sich auch hier auf die Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser Bezug zu nehmen und sie zum Vertragsinhalt zu machen.

Die Ausbauvarianten Selbstbauhaus und Bausatzhaus sind nur von wirklichen Fachleuten durchzuführen. Bei dieser Art von Hausbau, bei der sehr viel Eigenleistungen erbracht werden sollen, muss man auf die vertraglichen Vereinbarungen im Bauwerkvertrag bezüglich dessen, was der Verkäufer zu leisten hat, ein besonderes Augenmerk richten. Die Risiken, die verminderte Gewährleistungsansprüche enthalten, sind nicht zu unterschätzen.

Bei allen Ausbaustufen, die mit sehr viel Eigenleistungen erbracht werden sollen, hat der Bauherr eine objektive Beurteilung der eigenen Möglichkeiten in fachmännischer, wie auch in zeitlicher Hinsicht zu treffen. Ein Nicht-Fachmann benötigt eine erheblich längere Zeit, um ein Gewerk fachgerecht zu erstellen. Diese Zeit muss vorhanden sein. Wenn nachfolgende Gewerke nicht fristgerecht beginnen können, kann sich das durch erhöhte Kosten für den Hausbau niederschlagen. Die Ersparnis durch die Eigenleistung ist dann sehr schnell wieder verloren.



Informationen zum Autor
NameHarald Rupp
Emailh.rupp[at]hausbautipps24.de
Homepagewww.hausbautipps24.de
Anzahl Artikel1
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veröffentlicht am22.10.2007
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