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Ageltungssteuer verdrängt Spekulationsfrist
von Lars Müller; veröffentlicht am 16.07.2008
Kursgewinne aller Art sind ab mit Wirkung Abgeltungsteuer 2009 nicht mehr steuerfrei - 25 Prozent Abgeltungssteuer greifen auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen!
Doch mit einigen Tricks können Sie Abgeltungsteuer umgehen!
Trotz der anonymen Quellensteuer, die bereits 2005 im Europäischen Ausland eingeführt wurde, ist das deutsche Ausland als Kapitalanlageort noch immer sehr interessant. Der dortige Steuersatz beträgt momentan 15 %, steigt ab Juli auf 20%. Ist damit jedoch immer noch niedriger als der Abgeltungssteuersatz von 25%.
Mit Beginn nächsten Jahres müssen alle Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne einheitlich mit 25% Abgeltungsteuer versteuert werden. Zuzüglich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5% der Einkommensteuer, sowie eventuell 8-9% Kirchensteuer berechnet.
Doch Sie haben Möglichkeiten die a href="http://www.abgeltungssteuer-sparen.info" title="Abgeltungssteuer sparen, Abgeltungsteuer 2009 umgehen" target="_blank">Abgeltungsteuer zu sparen
Eine der wohl wichtigsten Änderungen mit Wirkung der Abgeltungsteuer ist der Wegfall der Spekulationsfrist.
Zukünftig bleiben Kursgewinne, die Geldanleger nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist realisieren, nicht mehr steuerfrei, sondern werden mit 25% Abgeltungsteuer belegt.
Mit Abgeltungsteuereinführung müssen Anleger, unabhängig von der Haltedauer ihrer Wertpapiere ein viertel des realisierten Gewinns an den Fiskus abtreten.
Die bisherige Freigrenze von 512 Euro im Jahr, bei der innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne steuerfrei bleiben, entfällt mit Abgeltungssteuer ab Januar. Diese Neuregelung begünstigt daher kurzfristig und spontan disponierende Spekulanten.
Sie müssen bei Ihren Dispositionen keine Rücksicht mehr auf die 12 monatige Spekulationssfrist nehmen. Im Gegenzug werden Langfristanleger, die ihre Aktien zur Altersvorsorge über eine sehr lange Zeit im Depot halten, von dem Wegfall der Spekulationsfrist und Abgeltungssteuer schwer benachteiligt.
Eine Abgeltungssteuer - Ausnahme bilden die Immobilien. Für sie gelten Sonderregelungen. Bei vermieteten Immobilien gilt auch nach 2008 die zahnjährige Spekulationsfrist.
Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren sind von der Abgeltungssteuer jedoch nur betroffen, wenn das Investment nach dem Stichtag 31.12.2008 erfolgt! Wer noch in den Genuss steuerfreier Veräußerungsgewinne nach der bisherigen Gesetzgebung kommen möchte, muss die Wertpapiere noch vor diesem Stichtag erwerben. Dann sind die Gewinne daraus auch nach Ablauf der Spekulationsfrist noch Abgeltungsteuerfrei.
Die entscheidende Vorrausetzung für die Konservierung des alten Rechts bezüglich der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ist rechtzeitiges und überlegtes Handeln mit Hilfe qualifizierter Beratung, um auch mit Einführung der Abgeltungsteuer Geld zu sparen.Zukunftsorientierte Optionen um langfristig viel Geld zu sparen sind Investionen in a href="http://www.britische-Lebensversicherung.at" title="Lebensverischerungen gegen Abgeltungssteuer. Mit Rentenversicherungen Abgeltungsteuer umgehen." target="_blank">Renten- und Lebensversicherungen
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 16.07.2008 |
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