von Sebastian Brinzing; veröffentlicht am 22.05.2007
Der Gesetzgeber hat für das Steuerjahr 2007 einige neue Gesetzesänderungen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetze auf den Weg gebraucht.
Eines der erfreulichsten für die Steuerbürger ist sicherlich das Elterngeld. Vor allem für Paare die beide Erwerbstätig sind und sich Kinder wünschen hat dieses neue Gesetz einen enormen finanziellen Vorteil für das Paar. Jetzt ist es möglich ohne größere finanziellen Einbusen Kinder zu bekommen und sich um diese ein Jahr richtig kümmern zu können. Durch dieses Gesetz bekommen nun auch die Väter die Chance sich intensive für bis zu 2 Monate ohne größere finanziellen Einbusen sich um das Kind kümmern zu können. Es bleibt abzuwarten ob Deutschland in den kommenden Jahren einen Babyboom bekommen wird. Die Regierung und die Rentenkasse würden sich sicherlich freuen.
Bereits ab dem Veranlagungsjahr 2006 hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit bestimmte Haushaltsnahe Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Von den Aufwendungen dürfen 20 % bis zu einem bestimmten Höchstbetrag direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Allerdings sind hier die Materialkosten nicht abzugsfähig, lediglich die Arbeitskosten der Handwerker sind berücksichtigungswürdig.
Ein weniger positive Gesetzesänderung betrifft die meisten Arbeiter und Angestellten. Die Entfernungspauschale auch Pendlerpauschale genannt wird ab dem Steuerjahr 2007 nur noch ab dem 21 Kilometer mit 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskostenabzug anerkannt. Diese Gesetzesänderung betrifft vor allem Arbeitnehmer hart die weite Fahrtstrecken zurücklegen müssen, nicht wenige werden so am Jahresende einige Hundert Euro weniger im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückbekommen. Der Arbeitgeber muss diese Regelung evtl. bei der Lohnsteuer berücksichtigen. Erhält der Arbeitnehmer Fahrtgeld welches pauschal versteuert wird, so ist diese nur noch ab dem 21 km steuerfrei. Bis zum 21 km muss das Fahrtgeld jetzt regulär versteuert werden. Die Arbeitnehmer dürfte es freuen wenn Sie hören, dass das Bundesverfassungsgericht gerade dieses Gesetz auf Verfassungsmäßigkeit prüft. Ob der Gesetzgeber zur Rücknahme dieser Gesetzesänderung gezwungen wird bleibt abzuwarten.
Da die Eigenheimzulage abgeschafft wurde ist evtl. die Baufinanzierung zu überdenken