|
|
   |
Abgeltungssteuer kippt 50%ige Versteuerung
von Lars Müller; veröffentlicht am 24.06.2008
Die Abgeltungssteuer naht! Das bedeutet, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen im Zuge der erlassenen Unternehmenssteuerreform ab 2009 mit einem einheitlichen Abgeltungsteuersatz versteuert werden müssen. Das Halbeinkünfteverfahren wie wir es bisher kennen, ist dann Geschichte!
Das heißt, dass die Abgeltungsteuer in Höhe von 25% ab dem 01 Januar 2009 in Deutschland eingeführt wird, die Kapitalerstragsteuer ersetzen und einen ganzen Haufen von Neuerungen mitbringen wird, wie den Wegfall des Sparerfreibetrags, der Spekulationsfrist und des Halbeinkünfteverfahren.
Vor Allem durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens werden besonders Aktionäre, die in Aktien investieren oder auch Aktienfondsbesitzer, unter der kommenden Abgeltungssteuer ganz besonders stark zu leiden haben. Durch die Abgeltungsteuer 2009 unterliegen Zinsen und Dividenden, Veräußerungsgewinne, nun einer Doppelbesteuerung, die Spekulanten wesentlich schlechter stellt, als bisher der Fall.
Ab 2009 entfällt mit der Abgeltungsteuer der Vorteil, dass Aktienanleger ihre Dividenden nur zur Hälfte versteuern müssen. Selbst unter Berücksichtigung der bisher höchst möglichen Steuerbelastung von 45% bedeutet das für Aktionäre eine schwere Verschlechterung. Statt einer kalkulatorischen Belastung des persönlichen Steuersatzes von maximal 22,5 % zahlen Anleger ab 2009 pauschal 25 % Abgeltungsteuer.
Um als Privatanleger oder Fondsbesitzer auch mit Einführung der Abgeltungssteuer, trotz gestiegener steuerlicher Belastung, langfristig Veräußerungsgewinne von Wertpapieren zu erzielen, besteht dringend Handlungsbedarf. Man kann die Abgeltungsteuer zu sparen
, sie umgehen, dazu eignen sich besonders Anlageformen wie Lebensversicherung oder Rentenversicherung
, wie die Riester Rente.
Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass das Ziel der Abgeltungsteuer, das deutsche Steuersystem zu vereinfachen und für Kapitalanleger interessanter zu gestallten durch die Abgeltungsteuer erfüllt werden soll. Jedoch werden viele Steuerpflichtige durch diese einheitliche Quellensteuer steuerlich wesentlich schlechter gestellt, was nicht unbedingt dem Ziel förderlich ist.
Ebenfalls versucht der Staat durch die Abgeltungsteuer die Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern. Aber wie man immer wieder aus Nachrichten und Berichten erfährt, scheint das deutsche Ausland immer noch steuerlich sehr interessant zu sein und man fragt sich ob die Abgeltungsteuer das ändern kann.
|
   |
|
|
   |
Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 24.06.2008 |
| gelesen | 594 mal |
| Bewertung | 0.00 von 5.00 mit 0 Stimmen |
| Ihre Bewertung |
|
|
   |
|
|
|
|