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Die neue Abgeltungssteuer ab 2009
von Silvia Kühn; veröffentlicht am 10.10.2007
Mit der neuen Abgeltungssteuer, die ab dem 01.01.2009 gilt, will die Bundesregierung sich beträchtliche zusätzliche Steuereinnahmen sichern.
Die Abgeltungssteuer in Deutschland nimmt dann im europäischen Vergleich einen Spitzenplatz ein. Das Finanzministerium erhofft sich erhebliche Mehreinnahmen schon nach einem Jahr, wie das auch in Österreich nach der Einführung der Abgeltungsteuer, allerdings unter etwas anderen Bedingungen, der Fall war.
Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen insbesondere Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren. War es bisher so, dass die Gewinne aus Aktien nach einem Jahr Spekulationsfrist bisher steuerfrei waren, werden in Zukunft alle Gewinne aus Wertpapieranlagen unabhängig von einer Haltefrist pauschal besteuert.
Die Höhe beträgt 25% plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer.
Ebenso wird das bisher geltende Halbeinkünfteverfahren für Dividenden abgeschafft. Das bedeutet auch diese werden in Zukunft voll versteuert.
Lediglich wenn der persönliche Steuersatz des Betroffenen unter 25% liegt, kann dieser die Einkünfte aus Kapitalvermögen mit diesem niedrigeren Satz versteuern, die Differenz wird auf Antrag vom Finanzamt erstattet. Wichtig ist zu wissen, dass diese Neuregelung nur für ab dem 01.01.2009 gekaufte Wertpapiere und Fondsanteile gilt. Für alle Bestände in den Aktiendepots und alle Fondssparpläne die bereits bestehen gilt die Altregelung. Eine Ausnahme besteht nur für Zertifikate in der Direktanlage.
Die neue Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken an den Fiskus überwiesen. Anleger die aus Gründen der Altersvorsorge einen Teil ihrer Ersparnisse in Fonds und Aktien anlegen, sind von dieser Neuregelung hart getroffen. Denn die steuerliche Belastung, die für die Gewinne dann bei über 25% liegt, macht diese bisher rentable Anlageform zu Nichte. Zwar ist die Notwendigkeit der Sanierung des Staatshaushaltes unstrittig, aber die Konsequenzen für den Steuerzahler sind oft und so auch mit diesem Gesetz nicht nachvollziehbar. Jeder Anleger sollte sich bis zu diesem Zeitpunkt mit einem Berater zusammensetzen und seine bisherige Anlagestruktur überdenken und gegebenenfalls optimieren, um die zukünftige Abgeltungssteuer so gering wie möglich zu halten.
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Informationen zum Artikel
| veröffentlicht am | 10.10.2007 |
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